Beschlüsse der Gemeinderatssitzung Glarus Nord


Antrag eines Bürgers i.S. Abschaffung des Gemeindeparlaments (Antrag Max Eberle) und Motion «Organisation Gemeindestruktur»

Der Gemeinderat überweist den Antrag an das Gemeindeparlament eines Bürgers i.S. Abschaffung des Gemeindeparlaments zur Behandlung.

In seinem Antrag empfiehlt der Gemeinderat, das Gemeindeparlament beizubehalten, sollten die entsprechenden notwendigen Gesetzesänderungen auf kantonaler Ebene realisiert werden können. Daher enthält der Antrag den Auftrag an den Gemeinderat, die zur Erweiterung der Kompetenzen des Gemeindeparlaments notwendigen Gesetzesänderungen auf kantonaler Ebene in die Wege zu leiten.

Demgegenüber sei die Motion «Organisation Gemeindestruktur» vom 18. Dezember 2013 abzuschreiben und die aktuelle Organisationsstruktur des Gemeinderates und der Verwaltung unverändert zu lassen.

Nach Überweisung der Motion Ende 2013 hatte der Gemeinderat eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern des Gemeinderates, dem Gemeindeparlament sowie der Gemeindekanzlei gebildet. Mit der externen Begleitung beauftragte der Gemeinderat Dr. Roger Sonderegger, welcher die Gemeinde bereits während deren Operativsetzung in den Jahren 2009 bis 2011 begleitet hatte.

In fünf Sitzungen beschäftigte sich die Arbeitsgruppe intensiv mit den entsprechenden Fragestellungen. Die Diskussion zeigte, dass zwar verschiedene Möglichkeiten bezüglich der Strukturierung des Gemeinderats und der Verwaltung denkbar sind. Die Arbeitsgruppe kam zum Schluss, dass sich die gegenwärtigen Strukturen gut bewähren. Daher besteht derzeit kein Handlungsbedarf, bereits unmittelbar nach der ersten Legislaturperiode einen grundlegenden Strukturwandel herbeizuführen.

Die Existenzberechtigung des Gemeindeparlaments ist eine politische Frage, die von den Stimmberechtigten abschliessend zu beantworten ist. Als unbestritten gilt, dass die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Ebene Gemeinde (Gemeindeordnung) und Kanton (Kantonsverfassung, Gemeindegesetz und Finanzhaushaltsgesetz) für den Betrieb eines wirkungsvollen Gemeindeparlamentes nicht optimal sind. So sind gewisse Abgrenzungen in den jeweiligen Kompetenzbereichen nur ungenügend vorgenommen worden. Dies führte dazu, dass das Gemeindeparlament über keine finalen Entscheidungskompetenzen verfügt, wie dies zum Beispiel auf kantonaler Ebene beim Landrat der Fall ist.

Ebenso war in der Arbeitsgruppe unbestritten, dass im Landsgemeindekanton Glarus die Ablösung der Gemeindeversammlung durch ein Gemeindeparlament und die Einführung von entsprechenden kommunalen Urnenabstimmungen politisch nicht realisierbar ist.

Nach Ansicht der Projektgruppe sprechen vielfältige Gründe dafür, das Gemeindeparlament weiterhin als wesentliches Element der Legislative beizubehalten. Dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass die entsprechenden kommunalen und kantonalen Regelwerke revidiert werden, sodass eine klare Kompetenzausscheidung zwischen Gemeindeparlament und Gemeindeversammlung ermöglicht wird. Als Vorzüge des Gemeindeparlaments gewichtet man insbesondere die vertiefte Auseinandersetzung mit den entsprechenden Thematiken, der frühzeitige Einbezug der Öffentlichkeit und die Berichterstattung sowie die gleichmässige Verteilung der einzelnen Ortschaften.