Beteiligung an der Aktienkapitalerhöhung der Glarus hoch3 AG

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat die Genehmigung eines Nachtragskredits von 200 000 Franken für die Beteiligung des Kantons an der Aktienkapitalerhöhung der Glarus hoch3 AG.



(Archivbild: e. huber)
(Archivbild: e. huber)

Der Verwaltungsrat der Glarus hoch3 AG beabsichtigt, durch eine ordentliche Aktienkapitalerhöhung von 800 000 Franken das Unternehmen langfristig und nachhaltig zu kapitalisieren. Die Kapitalerhöhung soll im Rahmen einer kommenden ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen werden. Die Beteiligung des Kantons an der Kapitalerhöhung von 200 000 Franken entspricht der bisherigen Kantonsbeteiligung von 25 Prozent. Sie ist von der Zielsetzung des Aktionärsbindungsvertrags gedeckt, wonach das bestehende Beteiligungsverhältnis der Aktionäre beibehalten werden soll. Sämtliche restlichen Aktionäre, d.h. die drei Glarner Gemeinden und die drei Technischen Betriebe, haben sich schriftlich dafür ausgesprochen, sich ebenfalls im Rahmen der bisherigen Beteiligungsverhältnisse an der geplanten Aktienkapitalerhöhung zu beteiligen.

Da es sich bei der Kantonsbeteiligung an der Glarus hoch3 AG um Verwaltungsvermögen handelt, stellt die Teilnahme an der Kapitalerhöhung eine frei bestimmbare Ausgabe dar. Zwar kann der Regierungsrat über alle frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben für den gleichen Zweck bis zu einer Höhe von 200 000 Franken in eigener Kompetenz entscheiden; da allerdings für das Jahr 2017 kein entsprechender Budgetkredit vorgesehen ist, ist gemäss den finanzhaushaltsrechtlichen Vorgaben ein Nachtragskredit erforderlich. Für diesen ist aufgrund der Höhe des Betrags der Landrat zuständig.

Der Regierungsrat hat die Absichten des Verwaltungsrates geprüft und zusätzliche Informationen verlangt. Dabei machte er den Verwaltungsrat insbesondere auch darauf aufmerksam, dass die Aktienkapitalerhöhung nicht dazu führen dürfe, dass Strukturen geschaffen oder zementiert werden, welche den Auftrag der Landsgemeinde 2016 vereiteln, ihr einen verbesserten Vorschlag für die Zusammenführung der Informatikinfrastrukturen und -dienste von Kanton und Gemeinden vorzulegen. Der Verwaltungsrat konnte die ihm gestellten Fragen zufriedenstellend beantworten. Dabei bekannte er sich auch zum Auftrag der Landsgemeinde 2016.