Bewährte Freizügigkeit

Am Sonntag stimmen wir bereits zum dritten Mal über das Freizügigkeitsabkommen mit der EU ab. 2002 trat nach einer Volksabstimmung das Freizügigkeitsabkommen mit den zehn „alten“ EU-Staaten in Kraft; 2006 das erweiterte Abkommen (fünf neue EU-Staaten). Jetzt ist die Bestätigung der frühern Entscheide fällig, wobei aber das Abkommen neu auch für Bulgarien und Rumänien gelten soll.



Dieses Wochenende wird über Erweiterung der Personenfreizügigkeit und über einen neuen Glarner Nationalrat abgestimmt. (Bild: ehuber)
Dieses Wochenende wird über Erweiterung der Personenfreizügigkeit und über einen neuen Glarner Nationalrat abgestimmt. (Bild: ehuber)

Das noch von Bundesrat Blocher ausgehandelte neue Abkommen führt die Freizügigkeit, die sich nach Meinung von Bundesrat und Parlament bewährt und der Schweiz viele Vorteile gebracht hat, in gleicher Weise weiter.

In gleicher Weise heisst u.a. auch, dass auch die Schweizer von der Freizügigkeit in den andern Ländern profitieren, als Arbeitnehmer, Selbstständigerwerbe und als Firmen. Es bedeutet auch, dass zu uns jene Arbeitskräfte kommen (und schon gekommen sind), die wir wegen ihrer besondern Fähigkeiten brauchen oder die wir in Berufen einsetzen können, an denen es bei uns an Schweizern mangelt, denken wir nur an die Spitäler und Heime oder an die Landwirtschaft.

Die Volkswirtschaft ist ein so fein austariertes Wesen, dass sie keine massiven Eingriffe gerade bei den Arbeitskräften ertragen würde.

Gegen das Abkommen wird mit den gleichen Argumenten wie früher Sturm gelaufen. Aber keine der seinerzeit geäusserten Befürchtungen hat sich bewahrheitet, z.B. der Konkurs der Arbeitslosenversicherung oder der AHV. Da ist gleich anzumerken, dass Anspruch auf Arbeitslosengeld erst besteht, wenn auch Beiträge bezahlt worden sind, ebenso bei der AHV.

Kommt hinzu, dass die Zuwanderung von Arbeitskräften, besonders auch aus Bulgarien und Rumänien, „rationiert“ und an strenge Bedingungen geknüpft ist, und Lohndumping durch Gesetzesbestimmungen sowie anerkannt strenge Kontrollen der Arbeitsinspektorate bekämpft wird.

Es ist keineswegs so, dass nun Bulgaren und Rumänen wie böse Raben über uns herfallen. Die meisten Arbeitskräfte werden im eigenen Land gebraucht; die andern unterliegen den erwähnten Bestimmungen. Übrigens: Raben sind gar nicht so bösartig, wie sie nun gezeichnet worden sind - und die Bulgaren und Rumänen auch nicht.

Unsere Wirtschaft wächst zwar im Moment nicht, ihr aber gute Arbeitskräfte zu entziehen, ist gleichfalls nicht wirtschaftsfördernd. Die Gefahr, dass bei einem Nein zum Freizügigkeitsabkommen alle mühsam mit der EU ausgehandelten Abkommen dahin fallen, ist gross. Dann hocken wir mitten in Europa und können uns nicht mehr bewegen.