Aufmerksamen Wanderern auf den Linthdämmen im Unterland dürfte es nicht entgangen sein: umgeknickte, von einem Biber gefällte Bäumchen. Abklärungen der Fischereiaufsicht und der Wildhut aufgrund von Meldungen von Privatpersonen ergaben, dass sich ein Biber im Bereich Chupferenkrumm bis Vrenelibrücke niedergelassen hat. Es handelt sich um den zweiten sicheren Nachweis eines Bibers im Kanton Glarus seit seiner Wiederansiedlung in der Schweiz 1956. Bereits 2013 wurde an gleicher Stelle ein Biber festgestellt, welcher jedoch rasch abwanderte.
Von wo der jetzige Biber einwanderte, ist unbekannt. Biber können auf ihrer Suche nach neuen Lebensräumen grosse Distanzen entlang von Gewässern und teilweise auch über Land zurücklegen.
Schutz des Bibers
Der Biber ist nicht nur eine geschützte Art nach Bundesgesetz, sondern er braucht auch einen Schutz vor Störung in seinem Lebensraum. Deshalb werden Besucher des Gebietes zwischen dem Chupferenchrumm und der Vrenelibrücke aufgefordert, den Biber, seinen Bau oder Frass-Spuren nicht zu suchen und auf den offiziellen Wegen zu bleiben. Ebenso sind die Hunde an der Leine zu führen.