«Braunwald autofrei»

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat das Postulat der BDP-Landratsfraktion «Braunwald autofrei» teilweise zu überweisen: Die Fortschritte der Gemeinde in der Umsetzung des Konzepts «Braunwald autofrei» sollen beobachtet und dem Landrat bei Notwendigkeit eine konkrete «Förder-Vorlage» unterbreitet werden.



Mitteilung aus dem Regierungsrat. (Bild: e.huber)
Mitteilung aus dem Regierungsrat. (Bild: e.huber)

Ausgangslage

Ende Juni 2016 reichte die BDP-Landratsfraktion das Postulat «Braunwald autofrei» ein. Darin fordert diese vom Regierungsrat ein Destinationskonzept für das «autofreie» Braunwald durch Aufzeigen eines Massnahmenpakets (finanzielle Unterstützung, Anreize, Regulierungen) sowie die Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge zulasten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren, beispielsweise mit Mitteln aus dem Energiefonds.

Destinationskonzept

Abgesehen von den topografischen Gegebenheiten, die naturgemäss einen wesentlichen Einfluss haben, ist die Positionierung von Braunwald als autofreie Destination vor allem marketingtechnisch motiviert. Der Regierungsrat begrüsst zwar den Ansatz, Braunwald weiterhin als autofreie Destination zu positionieren. Diese Eigenschaft ist als Alleinstellungsmerkmal sicher besser zum Ausdruck zu bringen. Er sieht es jedoch nicht als seine Aufgabe, ausserhalb der Tourismusstrategie für einzelne Ortschaften Konzepte zu erarbeiten, um diese touristisch besser vermarkten zu können. Das Destinationsmarketing ist Aufgabe der Tourismusorganisationen und der Standortgemeinde.

Es darf zudem bezweifelt werden, ob die touristische Attraktivität mit einem weiteren Konzept tatsächlich erhöht werden kann. Es ist bereits einiges Papier und Geld für Braunwald aufgewendet worden. Direkt umsetzbare und spürbare Massnahmen wie Gastlichkeit, Partnerschaften auch mit nicht-touristischen Partnern, Imagekampagnen oder neue Erlebnismöglichkeiten bringen möglicherweise mehr als weitere grosse Konzepte. Etwas zwiespältig ist auch die Forderung, das Verhalten der Braunwalder mit mehr Anreizen und Regulierungen zu lenken. Es sollte in ihrem ureigenen Interesse sein, sich zum Wohle ihres besonderen Wohn- und Arbeitsortes zu verhalten. Bezüglich Regulierungen darf zudem vermutet werden, dass sogar bestehende Regulierungen nicht konsequent umgesetzt wurden, was eine zusätzliche Regulierung nicht als zweckmässig erscheinen lässt.

Die Gemeinde hat ausserdem bereits mit externen Partnern ein Konzept «Braunwald autofrei» erarbeitet. Diese umfangreiche Arbeit vom Februar 2016 umfasst drei Module:

– Modul A: Touristisch attraktive und energetisch optimierte Mobilität – von der Anreise des Gastes bis zur Rückkehr nach Hause
– Modul B: Sicherstellung der Standseilbahn als Lebensnerv des Ortes
– Modul C: Passendes und operativ selbsttragendes Mobilitätssystem vor Ort

Diese drei Module werden unter Federführung der Gemeinde bearbeitet und umgesetzt. Dies ist grundsätzlich richtig so. Die Braunwald Standseilbahn gehört jedoch dem Kanton. Sie ist Teil des Regionalverkehrs. Wo und wie dieser Lebensnerv genau erhalten wird, wird sich noch weisen. Ein allfälliger öffentlicher Ortsverkehr sowie ein grundsätzliches Mobilitätsmanagement ist dagegen Sache der Gemeinde.

Ökologische Verkehrssteuer

Die Postulanten argumentieren mit einer zunehmenden Belastung durch Lärm- und Abgasemissionen. Die Gemeinde kann jedoch selber steuernd eingreifen. Die Verwendung von Fahrzeugen unterliegt einer Bewilligungspflicht. In Braunwald erteilt dazu die Gemeinde Glarus Süd die entsprechenden Bewilligungen. Es ist also davon auszugehen, dass die Gemeinde alle heute verkehrenden Fahrzeuge bewilligt hat.

Mit der seit Januar 2016 geltenden ökologischen Verkehrssteuer sind Elektrofahrzeuge davon befreit. Damit hat der Kanton bereits schon eine wichtige Voraussetzung zur Förderung der Elektromobilität geschaffen. Es erscheint wenig nachhaltig, wenn nun noch eine zusätzliche, aus dem Energiefonds finanzierte Subventionierung für Fahrzeuge eingeführt wird – schon gar nicht, wenn diese nur einer einzelnen Destination zugutekommt.

Energiefonds

Es trifft zwar zu, dass die Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge vergleichsweise hoch sind. Um die Kosten für den Einzelnen zu senken, könnten sich die Betroffenen aber mit einfachen Massnahmen selber helfen, ohne den Energiefonds dafür beanspruchen zu müssen (bspw. gemeinsame Beschaffung von Fahrzeugen und Fahrzeug-Sharing).

Für die Unterstützung der Beschaffung von Elektrofahrzeugen mit Fördergeldern aus dem Energiefonds des Kantons müssen vorab die Rahmenbedingungen geklärt werden. Aktuell gibt es zudem Vorbehalte bezüglich der notwendigen Technik der Fahrzeuge, welche jedoch schon in wenigen Jahren ausgeräumt sein könnten.

Eine Förderung aus dem Energiefonds ist nur möglich, wenn die Verordnung des Landrates zum Energiefonds entsprechend angepasst wird. Zurzeit ist die Förderung auf Vorhaben im Gebäudebereich und auf Vorhaben im Bereich der erneuerbaren Energien beschränkt. Elektrofahrzeuge sind aber wie erwähnt im ganzen Kanton von den Motorfahrzeugsteuern befreit.

Schlussfolgerung

Der Regierungsrat erachtet es weder als seine Aufgaben noch als sinnvoll, ein weiteres Konzept erstellen zu lassen. Insbesondere mit Blick auf die bereits getätigten Arbeiten der Gemeinde Glarus Süd ist dies nicht angezeigt. Der Gemeinde und den entsprechenden Arbeitsgruppen muss nun Zeit eingeräumt werden, ihr Konzept «Braunwald autofrei» weiterzuverfolgen.

Prinzipiell sieht der Regierungsrat keinen Grund, Mittel aus dem Energiefonds für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen in Braunwald bereitzustellen. Eine Förderung von Elektrofahrzeugen, sofern die Technik dannzumal Fortschritte gemacht hat und die nötigen verkehrlichen Rahmenbedingungen in Braunwald geschaffen wurden, wäre aber ohnehin eines der letzten Elemente im Umsetzungsprozess des bestehenden Konzepts «Braunwald autofrei». Das Postulat ist jedoch trotzdem teilweise zu überweisen: Die Fortschritte der Gemeinde in der Umsetzung des Konzepts «Braunwald autofrei» sollen beobachtet und dem Landrat bei Notwendigkeit eine konkrete «Förder-Vorlage» unterbreitet werden.