Der Kanton lobt die «neue Planungskultur» − Die Resultate der freiwilligen Mitwirkung und der kantonalen Vorprüfung

Im Sommer hat der Gemeinderat die Nutzungsplanung zur freiwilligen Mitwirkung aufgelegt. 65 Mitwirkende haben schriftliche Begehren eingereicht. Der Gemeinderat Glarus freut sich über diese breite Teilnahme, denn nur so lässt sich gewährleisten, dass unterschiedliche Interessen und Sichtweisen in die Erarbeitung der Nutzungsplanung einfliessen. Gleichzeitig erfolgte ausserdem die Vorprüfung durch den Kanton.



Rege Beteiligung in der freiwilligen Mitwirkung. (Bild: e.huber)
Rege Beteiligung in der freiwilligen Mitwirkung. (Bild: e.huber)

Rege Beteiligung in der freiwilligen Mitwirkung

Vom 29. April bis 12. Juni 2015 bot die freiwillige Mitwirkung den Einwohnerinnen und Einwohnern und allen weiteren Interessierten die Möglichkeit, zur Nutzungsplanung schriftlich Stellung zu nehmen. Während dieser Zeit war das Dossier auf der Webseite aufgeschaltet und lag im Gemeindehaus Ennenda zur Einsichtnahme auf. Öffentliche Sprechstunden dienten der individuellen Information und Fragenbeantwortung. Die freiwillige Mitwirkung wurde rege genutzt: 65 Mitwirkende haben Begehren gestellt. Die Vorschläge betreffen unter anderem die Anpassung der Bauordnung, etwa hinsichtlich Massvorschriften und Dachgestaltung. Von zentralem Interesse sind ausserdem die Anpassung der Naturschutz- und der Landschaftsschutzzonen sowie die Grünflächenziffer. Weitere Begehren zielen auf die Sicherung einer hohen Qualität in grösseren Arealen.

Intensive Vorprüfung durch den Kanton


Am 24. September 2015 hat der Kanton schriftlich Stellung genommen. Der Kanton lobt das Vorgehen der Gemeinde, insbesondere den vorbildlichen Einbezug der Bevölkerung in in den Planungsprozess: «Diese neue Planungskultur wird auch in der Nutzungsplanung weiterhin gepflegt. Die in den vergangenen Monaten und Jahren geleistete grosse Arbeit ist sehr positiv zu würdigen.»

Die Nutzungsplanung bildet die langfristige Basis für die Bautätigkeit in der Gemeinde Glarus. Angesichts der Bedeutung dieses Planungswerks hat der Kanton detaillierte Beurteilungen und Kommentierungen abgegeben. Ein Anliegen des Kantons ist beispielsweise, dass auch für die Arbeitszonen ein Kapazitäts- bzw. Bedarfsnachweis erfolgt.

Ausserdem müssen die Einzonungen für die beiden Entwicklungsschwerpunkte Ennenda und Glarus sowie die Siedlungserweiterung Ennetbühls etappiert werden, aufgrund der noch fehlenden Nachführung des kantonalen Richtplans Siedlung (Einzonungen sind noch nicht möglich).

Und um den Hochwasserschutz sicherzustellen, wünscht der Kanton eine Überarbeitung der Gewässerraumzonen.

Wie geht es weiter?

Die Projektleitung wird alle Begehren sorgfältig prüfen und ihre Empfehlungen dem Gemeinderat präsentieren. Der Gemeinderat entscheidet darüber im kommenden Winter und gibt die überarbeiteten Dokumente für die öffentliche Auflage frei. Diese erfolgt im Frühjahr 2016. Während dieser Zeit sind die überarbeitete Nutzungsplanung und der Bericht zur Mitwirkung auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet. Ausserdem liegt das Dossier zur Einsicht auf. Voraussichtlich im Frühling 2016 fällt der Gemeinderat die Einspracheentscheide. Sie sind Grundlage für die definitive Ausarbeitung der Nutzungsplanung.

Im Herbst 2016 kommt die Nutzungsplanung vor die Gemeindeversammlung und wird − nach ihrer Genehmigung − dem Kanton eingereicht.

Informationen über den aktuellen Stand der Planung finden Sie während des ganzen Prozesses auf der Webseite www.gemeinde.glarus.ch.