Die Pragelstrasse wurde vom Schnee geräumt.
Die Unterhaltsarbeiten wie Belagseinbau, Ersatz von Leitplanken, Hagung, Reinigung usw. werden bis kommenden Donnerstag abgeschlossen.
Folgende Verkehrseinschränkungen gelten für die Pragelstrasse:
1. Verbot für Gesellschaftswagen über 3,5 t Gesamtgewicht und für Kleinbusse über 14 Sitzplätze.
2. Verbot für Lastwagen über 3,5 t Gesamtgewicht, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
3. Verbot für Anhänger, ausgenommen für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr.
4. Samstags und sonntags gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, 5,5 km nach Passhöhe (Kantonsgrenze SZ/GL bis Richisau, zirka 2 km).