Erwachsene sind grundsätzlich für sich selbst und Eltern für ihre Kinder verantwortlich. Es gibt jedoch Eltern und Erwachsene, die diese Verantwortung nicht vollumfänglich wahrnehmen können. Aufgrund einer Gefährdungsmeldung (zum Beispiel von Angehörigen, einer Schule, eines Spitals oder eines Altersheims) nimmt die KESB Abklärungen vor.
Viele Menschen haben Negatives über die KESB gehört und sind sich unsicher, wenn sie mit ihr in Berührung kommen. Sie fragen sich auch, welche Rolle sie als Angehörige einer schutz- und hilfsbedürftigen Person haben und wann es die KESB überhaupt benötigt.
Und wie ist das mit dem Vorsorgeauftrag und der KESB?
Im Rahmen von Informationsveranstaltungen in den drei Glarner Gemeinden gibt die KESB Glarus Einblick in ihre Tätigkeit und ihre Vorgehensweise: Wer ist die KESB? Wann greift die KESB ein? Was macht sie? Was sind die Aufgaben der Beistände? Im Rahmen dieser Veranstaltungen ist es der KESB Glarus ein Anliegen, den Austausch und den Dialog mit der Bevölkerung zu fördern, um gegenseitiges Verständnis und Vertrauen zu stärken.
KESCHA
Ebenfalls stellt sich die Anlaufstelle KESCHA vor und gibt Einblick in ihre Tätigkeit. Die KESCHA ist ein unabhängiges Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzes betroffen sind oder die Fragen zu Verfahren bei der KESB haben.
Die drei Veranstaltungen finden wie folgt statt:
Niederurnen, Jakobsblick Mittwoch, 13. März 2019
Schwanden, Gemeindezentrum Montag, 18. März 2019
Ennenda, Gemeindehaussaal Montag, 25. März 2019
jeweils von 19.00 bis 21.00 Uhr, Türöffnung 18.30 Uhr
Keine Anmeldung erforderlich.
Das Team der KESB Glarus freut sich auf Ihren Besuch.