Die Linthkommission lehnt weitere Projektänderungen ab

Die IG Hochwasserschutz Linth hat der Linthkommission angeboten, auf einen Weiterzug ihrer Beschwerde gegen die Sanierung des Linthkanals an das Bundesgericht zu verzichten, wenn im Gegenzug ihrer Forderung nach höheren Dämmen entsprochen wird. Die Linthkommission hat daraufhin die technischen, zeitlichen, finanziellen und juristischen Konsequenzen einer solchen Projektänderung nochmals abgeklärt. Fazit: Die Linthkommission lehnt weitere Projektänderungen ab.



Die Linthkommission lehnt weitere Änderungen ab (Bild: jhuber)
Die Linthkommission lehnt weitere Änderungen ab (Bild: jhuber)

Es wäre absolut unverantwortlich, auf die Forderung der IG Hochwasserschutz Linth einzugehen. Das Projekt «Hochwasserschutz Linth 2000» erfüllt sämtliche technischen und rechtlichen Anforderungen und ist durch alle Instanzen des Bundes und der Kantone bewilligt. Die geforderte Projektänderung wäre kostspielig und hätte eine erneute Auflage und ein neues Rechtsmittelverfahren zur Folge. Die dringend nötige Umsetzung würde erheblich verzögert.

In ihrem Schreiben vom 29. Februar verlangt die IG Hochwasserschutz Linth von der Linthkommission, dass sie auf ihre Forderung nach höheren Dämmen am Linthkanal eingeht und das Hochwasserprojekt Linth 2000 entsprechend anpasst. Im Gegenzug würde die IG auf einen Weiterzug ihrer durch das Verwaltungsgericht St.Gallen vollumfänglich abgewiesenen Beschwerde gegen die Sanierung des Linthkanals an das Bundesgericht verzichten. Die IG stellt diese Forderung, obschon die im Projekt «Hochwasserschutz Linth 2000» vorgesehene Dammsanierung allen technischen und gesetzlichen Anforderungen bezüglich Hochwassersicherheit entspricht. Deshalb wurde das Projekt auch durch alle zuständigen Instanzen des Bundes und der Kantone genehmigt und vom St.Galler Verwaltungsgericht vollumfänglich geschützt. Es stellt eine ökonomisch und ökologisch optimierte Lösung dar.

Nach eingehender Prüfung der technischen, zeitlichen, finanziellen und juristischen Konsequenzen kann und will die Linthkommission auf die von der IG beantragte Projektänderung am Hochwasserschutzprojekt Linth 2000 nicht eingehen. Sie hält im Zusammenhang mit ihrem Entscheid nochmals folgendes fest:

1. Mögliche Gesprächs- und Verhandlungspartner der Linthkommission kann nicht die IG Hochwasserschutz Linth sein, die im Rechtsmittelverfahren weder Verfahrenspartei noch Betroffene oder Beteiligte ist, sondern nur die 27 vor dem st. gallischem Verwaltungsgericht mit ihren Forderungen unterlegenen privaten Beschwerdeführer.

2. Die Erhöhung der Dämme erfordert gemäss Schreiben der IG einen Mehrbedarf an Landwirtschaftsland von rund 2 ha bei einer Vielzahl von betroffenen Grundeigentümern. Diese Bodenmehrbeanspruchung ist erheblich und nicht verhältnismässig. Zudem steht sie den Forderungen der IG Hochwasserschutz Linth entgegen, die im Einspracheverfahren mit Nachdruck den Verlust von Landwirtschaftsland durch das Projekt beklagte und eine Reduktion der beanspruchten Fläche verlangte.

3. Die Erhöhung der Dämme würde zudem Mehrkosten von rund 6 Mio. Franken verursachen. Diese Kosten sind sehr hoch und nicht verantwortbar. Es erstaunt, dass die IG Hochwasserschutz Linth heute für diese Mehrausgabe plädiert, nachdem sie im Einspracheverfahren immer wieder geltend machte, die Kosten des Projekts seien zu hoch, beziehungsweise zu reduzieren.

4. Die Forderung der IG Hochwasserschutz Linth stellt eine wesentliche Änderung des Projektes dar. Gemäss dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren wären eine erneute Auflage des Projekts und ein neues Rechtsmittelverfahren die Folge. Dies verursacht einen erheblichen Zeitverlust und verhindert – entgegen der Behauptung der IG – einen sofortigen oder raschen Baubeginn.

5. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Bund erarbeitet und von diesem, als Subventionsbehörde, auch in der vorliegenden Form genehmigt. Der Bund steht aus grundsätzlichen Erwägungen (Rechtsgleichheit) einer weiteren Erhöhung der Schutzziele entgegen und würde entsprechende Massnahmen nicht mitfinanzieren.

6. Das Projekt wurde zudem von den zuständigen Instanzen der Kantone und des Bundes als umweltverträglich und den massgeblichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend bewilligt.

7. Das st.gallische Verwaltungsgericht hat das Projekt in allen Punkten, insbesondere bezüglich der angewendeten Schutzziele und der Abflusskapazität, als recht- und zweckmässig sowie als notwendig und sinnvoll beurteilt. Die dagegen erhobene Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen.

8. Zudem hat das Gericht festgestellt, dass die Beschwerde führenden Landwirte aufgrund der besonderen Situation in der Linthebene in den Genuss eines wesentlich höheren Schutzgrades für ihre Liegenschaften kommen, als gesetzlich vorgeschrieben: Das Schutzziel HQ100 (Schutz gegen ein Hochwasser, wie es statistisch alle hundert Jahre vorkommt) wird nicht nur für das Siedlungsgebiet gewährleistet, sondern auch für die Landwirtschaftszone, die von Gesetzes wegen nur auf ein Schutzziel HQ20 (Schutz gegen ein Hochwasser, wie es statistisch alle zwanzig Jahre vorkommt) Anrecht hätte.

Aus all diesen Gründen kann die Linthkommission einer weiteren Schutzzielerhöhung nicht entsprechen und lehnt das Begehren der IG Hochwasserschutz Linth ab.

Hingegen geht die Linthkommission mit der IG Hochwasserschutz Linth einig, dass die Verwirklichung der im Teilprojekt Linthkanal vorgesehenen Hochwasserschutzmassnahmen notwendig und dringend ist. Den Forderungen der IG kann mit der Umsetzung des von der Linthkommission im Grundsatz beschlossenen Betriebs- und Notfallkonzepts weitgehend entsprochen werden, weil der Überlastfall durch die gesteuerte Entlastung erst bei einem wesentlich grösseren beziehungsweise selteneren Hochwasserereignis als bei einem HQ 100 zum Tragen kommen wird. Die Linthkommission appelliert daher an die 27 Beschwerdeführer, im Interesse einer raschen Gewährleistung der Hochwassersicherheit in der Linthebene und damit auch in deren eigenem Interesse, von einem Weiterzug ans Bundesgericht abzusehen und damit den Weg freizumachen für einen sofortigen Baubeginn.

Die Linthkommission und ihre Aufgaben

Die Linthkommission führt das Linthwerk im Rahmen eines interkantonalen Konkordates, das durch die Parlamente, bzw. das Volk der Kantone Glarus, Schwyz, St. Gallen und Zürich gutgeheissen wurde. Die Linthkommission besteht aus Regierungsrat Willi Haag (SG, Präsident), Landesstatthalter Pankraz Freitag (GL), Regierungsrat Lorenz Bösch (SZ), sowie Dr. Jürg Suter (ZH, AWEL) und Markus Schwizer (SG, Vertreter der Linthgemeinden). Der Bund ist mit Andreas Götz (Vizedirektor Bundesamt für Umwelt) beratend vertreten. Weitere Informationen über das Linthwerk gibt es im Internet unter www.linthwerk.ch.