Der Regierungsrat wird dem Landrat ein Bericht zur Eigentümerstrategie der Glarner Kantonalbank unterbreiten.
Seit den Gründerzeiten der Kantonalbanken veränderten sich die Rahmenbedingungen stark. Auch wenn der Leistungsauftrag nach wie vor meist auf Gesetzesebene verankert ist, empfehlen der Verband Schweizerischer Kantonalbanken und Fachexperten, es sollen sich die Kantone als Eigentümer insbesondere Gedanken darüber machen:
- warum der Kanton (weiterhin) Allein-, Mehrheits- oder Minderheitseigner der Bank sein soll,
- welche finanziellen, politischen oder sozialen Ziele damit erreicht werden sollen und
- unter Beachtung welcher Vorgaben bzw. Rahmenbedingungen die strategische Bank-steuerung durch den Bank- bzw. Verwaltungsrat wahrzunehmen ist (= Corporate Governance).
Zu letzterem Fragenkomplex gehören Wahrnehmung der Corporate Governance-Aufgaben, politische Aufsicht, Staatsgarantie, Definition von Risikoparametern, Ausübung von Mitwirkungsrechten, Regelung von Weisungsbefugnissen, usw. Es geht darum, als Kanton eine Eignerstrategie für die eigene Bank zu definieren.
Bitte lesen sie den kompletten Wortlaut der Besprechung des Regierungsrates in der Rubrik "Bulletins" unter dem Datum 01. April 2008.