Ein Gesetz für die Förderung des Veloverkehrs

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Kantonalen Veloweggesetz zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen. In der Vernehmlassung dazu wurde die Stossrichtung des neuen Gesetzes durchwegs begrüsst.



Gemäss dem neuen Kantonalen Veloweggesetz ist das Befahren von Fuss- und Wanderwegen mit Velos gestattet • (Foto: Schweiz Tourismus/Christian Meixner)
Gemäss dem neuen Kantonalen Veloweggesetz ist das Befahren von Fuss- und Wanderwegen mit Velos gestattet • (Foto: Schweiz Tourismus/Christian Meixner)

Der Kanton Glarus schafft mit dem neuen Kantonalen Veloweggesetz (kVWG) eine gesetzliche Grundlage für die Förderung des Veloverkehrs. Dieses schafft Klarheit über die Zuständigkeiten für die Planung, den Bau und den Betrieb von Velowegen und Velorouten. Als Teil einer Mountainbike-Strategie für den Kanton Glarus sieht es zudem vor, das Befahren von Fuss- und Wanderwegen im Kanton Glarus mit Velos und Mountainbikes grundsätzlich zu gestatten – überall dort wo dies nicht explizit untersagt ist. Mit dem Gesetz setzt der Kanton Glarus den Bundesbeschluss über die Velowege um sowie die Motion «Der Kanton Glarus braucht eine Velo-/Mountainbike-Strategie»

Die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes anerkannt

Zum Entwurf des neuen Veloweggesetzes führte der Kanton eine Vernehmlassung durch. Alle Teilnehmenden begrüssen die Stossrichtung der Vorlage. Der Regierungsrat nimmt erfreut zur Kenntnis, dass die Notwendigkeit eines neuen Gesetzes anerkannt wird. Eine Mehrzahl der Vernehmlassungsteilnehmenden wünscht sich sogar ein früheres Inkrafttreten des Gesetzes.

Umstritten und unterschiedlich bewertet ist dagegen die Bestimmung, wonach das Befahren von Fuss- und Wanderwegen mit Velos gestattet ist. Der Regierungsrat hält an dieser Bestimmung fest. Das gemeinsame Nutzen von Wegen von Biken und Wandern berge zwar Konfliktpotenzial. Doch mit sorgfältigen planerischen und baulichen Massnahmen sowie dem Einbezug aller Beteiligten müsse eine gemeinsame Kultur der Koexistenz gelebt werden. Wichtig ist laut dem Regierungsrat auch eine gute Kommunikation, wie beispielsweise ein Verhaltenskodex für Wanderer und Velofahrer.

Die angekündigte personelle Aufstockung der kantonalen Fachstelle Velowege ist unter den Vernehmlassungsteilnehmenden ebenfalls umstritten. Der Regierungsrat wird die Notwendigkeit und das Ausmass im Hinblick auf das Budget 2025 nochmals im Detail prüfen. Er betont allerdings, dass keine oder eine geringere Aufstockung der Stellenprozente für die umschriebenen Aufgaben nicht ausreichend sei. Damit wäre zum Beispiel eine Unterstützung der Gemeinden bei der Netzplanung nicht möglich.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, dem Entwurf des Kantonalen Veloweggesetzes zuhanden der Landsgemeinde zuzustimmen und die Motion «Der Kanton Glarus braucht eine Velo-/Mountainbike-Strategie» als erfüllt abzuschreiben. Das Gesetz soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten.