Einführung der 5. Ferienwoche bis zum 50. Altersjahr für Kantonsangestellte

Der Regierungsrat führt die 5. Ferienwoche bis zum 50. Altersjahr per 1. Januar 2013/2014 ein. Die Personalverordnung wird entsprechend geändert und die Zahl der bezahlten Feiertage von 14 auf 12 reduziert (Umwandlung von Landsgemeinde- und Fastnachtsmontag in Ferientage).



Im Urlaub kann in entspannter Atmosphäre neue Kraft getankt werden. (Bild: ehuber)
Im Urlaub kann in entspannter Atmosphäre neue Kraft getankt werden. (Bild: ehuber)

Der Ferienanspruch für kantonale Angestellte beträgt heute bis zum 20. Altersjahr, 25 Arbeitstage (5 Wochen), vom 20. bis zum 49 Altersjahr 20 Arbeitstage (4 Wochen), vom 50. bis zum 59. Altersjahr 25 Arbeitstage (5 Wochen) und ab dem 60 Altersjahr 30 Arbeitstage (6 Wochen). Nur noch sieben Deutschschweizer Kantone kennen einen Ferienanspruch von 20 Arbeitstagen bis zum 50. Altersjahr, davon mehrere Innerschweizer Kantone mit einer höheren Anzahl bezahlter Feiertage (16,5 bis 17). Eine Umfrage bei Arbeitgebern aus dem Industrie- und Dienstleistungssektor im Kanton ergab, dass sie mehrheitlich einen Ferienanspruch von 25 Tagen gewähren. Angestellte der Glarner Gemeinden haben 22 (Glarus Nord) oder 25 Ferientage (Glarus und Glarus Süd). In vielen Gemeinden war dies bereits vor der Gemeindestrukturreform der Fall. Die Anpassung erfüllt auch ein langjähriges Begehren des Verbands des Glarner Staats- und Gemeindepersonals.

Gestaffelte Einführung

Die Einführung erfolgt gestaffelt: 2013 werden Landsgemeinde- und Fastnachtsmontag für die 20- bis 59-Jährigen in zwei Ferientage umgewandelt und den Kantonsangestellten vom 20. bis 49. Altersjahr wird ein weiterer Ferientag gewährt (Anspruch 23 Ferientage); damit wird der Besitzstand für die 50- bis 59-Jährigen gewahrt. Keine Kompensation erfolgt bei unter 20- und über 60-Jährigen. 2014 werden den Kantonsangestellten vom 20. bis 49. Altersjahr zwei weitere Ferientage gewährt, was den Ferienanspruch auf 25 Arbeitstage erhöht.

Die Hälfte bereits mehr als 50 Jahre alt

Die Einführung erfolgt praktisch kostenneutral: Eine Erhöhung des Stellenplanes ist nicht vorgesehen, zudem ist über die Hälfte der Kantonsangestellten mehr als 50 Jahre alt. Bei im Stundenlohn Angestellten wird hingegen der Stundenlohn angepasst. Für Angestellte, die Mehrleistungen erbringen, soll eine Änderung des Arbeitszeitreglements flexiblere Kompensationsmöglichkeiten geben.