Das Verwaltungsgericht hatte nun am 26.08.08 entschieden. Die VCS-Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen und aus formellen Gründen dem Regierungsrat zur weiteren Beurteilung überwiesen.
In einer Besprechung am 8. September 2008 haben Kanton Glarus, Gemeinde Mollis und Investor ECE übereinstimmend bekräftigt, trotz dieser Verwaltungsgerichtsentscheidung am Projekt Glaruspark festzuhalten. Über das weitere verfahrensrechtliche Vorgehen wird nach Abschluss einer gründlichen juristischen Analyse des Urteils in den nächsten Wochen noch entschieden.
Der Gemeinderat Mollis und die kantonale Wirtschaftsförderung betonen erneut die Chancen für den Wirtschaftsraum des Glarnerlandes und der Nachbarregionen, welche sich durch das Vorhaben Glaruspark ergeben. Die 200 Mio. Franken Investitionen, die Schaffung von mehreren hundert Arbeitsplätzen und die volkwirtschaftlichen Verbesserungen, indem anstelle eines Kaufkraftabflusses ein Zufluss im Bereich Detailhandel erzielt werden kann, werden starke positive Impulse auslösen. Eine Randregion will aus eigener Kraft wieder Bevölkerungswachstum um Überleben zu können. Der Glaruspark als Tor zum Glarnerland und zu den umliegenden Tourismusdestinationen, mit idealer Verkehrsanbindung mit der Autobahnausfahrt A3 und SBB Bahnhof bei Weesen soll auf einem Gelände entstehen, das seit Jahrzehnten als Industrie- und Gewerbeland eingezont ist. Für die Realisierung werden hohe Umweltverträglichkeitsmassstäbe und Minergie Standards angesetzt. Es ist das Ziel, mit allen Beteiligten zu einer effizienten und raschen Projektrealisierung zu gelangen.
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