Die unbekannte Täterschaft gelangte ohne Schaden zu verursachen in den Kellerraum, welcher als Büro diente. Dort behändigte sie zwei Glasflaschen, welche mit Münzen gefüllt waren. Der Deliktsbetrag beläuft sich auf zirka 200 Franken.
Öffentliche Mitwirkung zum Konzessionsgesuch eines Wasserkraftwerks in Hätzingen



