Zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Nachstellungen (Stalking) sollen im Kanton Glarus ab 2022 Schutzmassnahmen wie zivilrechtliche Rayon- und Kontaktverbote mittels elektronischer Überwachung (Electronic Monitoring) durchgesetzt werden können (Medienmitteilung vom 6. Oktober 2021). In der Vernehmlassung stiess die Vorlage auf breite Zustimmung. Die bundesrechtlichen Bestimmungen treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Da die Landsgemeinde erst danach stattfindet, soll der Landrat die Bestimmung vorläufig dringlich in Kraft setzen. Der Beschluss des Landrates gilt bis zur nächsten Landsgemeinde.