Der Täter ist geständig, sämtliche Delikte begangen zu haben. Als Grund gab dieser Geldmangel an. Nach erfolgten Befragungen wurde der Täter aus der Haft entlassen. Er wird zuhanden der Staatsanwaltschaft des Kantons Glarus angezeigt. Der Täter ist einschlägig vorbestraft. Der Gesamtdeliktsbetrag an Bargeld beträgt zirka 2000 Franken. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf einige Hundert Franken.
Zeugenaufruf – Vergewaltigung auf dem Linthdamm in Näfels




