Erhebung der Motorfahrzeugsteuern nach ökologischen Gesichtspunkten

An seiner heutigen Sitzung behandelte der Regierungsrat die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer. Dem Landrat wird eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Strassenverkehr (EG SVG) zuhanden der Landsgemeinde unterbreitet, mit welcher die Motorfahrzeugsteuer künftig nach ökologischen Gesichtspunkten erhoben und das Postulat der Grünen als erledigt abgeschrieben werden soll.



Neuregelung der Motorfahrzeugsteuern im Kanton Glarus. (Bild: Jürg Huber)
Neuregelung der Motorfahrzeugsteuern im Kanton Glarus. (Bild: Jürg Huber)

In einer damaligen Motion der Grünen Partei Glarus wurde der Regierungsrat beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, die es ermöglichen, die Motorfahrzeugsteuer stärker nach ökologischen Gesichtspunkten zu erheben. Dabei waren folgende drei Varianten zu prüfen:

1. Besteuerung der Motorfahrzeuge nach Fahrzeuggewicht (anstelle Hubraum);
2. Besteuerung der bereits eingelösten Motorfahrzeuge nach Fahrzeuggewicht, aller neu eingelösten nach Schadstoffausstoss;
3. Besteuerung aller Motorfahrzeuge nach Schadstoffausstoss und (wo keine Zahlen vorhanden) nach Fahrzeuggewicht.

Der Landrat überwies im Januar 2007 die Motion als Postulat. Gleichzeitig wurde ein Postulat der SP-Landratsfraktion betreffend die steuerliche Begünstigung von Dieselfahrzeugen mit Filter abgeschrieben, um dieses Anliegen mit dem Postulat der Grünen zu behandeln. Ebenfalls aufgenommen werden das Anliegen eines Memorialantrages der Grünen von 2007 «Energieschub für den Kanton Glarus», in dem unter anderem die Einführung einer umweltsensiblen Motorfahrzeugbesteuerung angeregt wird und ein Postulat der BDP-Landratsfraktion, das die Erhebung der Motorfahrzeugsteuer (für Personenwagen) ausschliesslich aufgrund ökologischer Kriterien geprüft haben will.

Entwicklungen in Europa und der Schweiz

Europäisch sind verschiedene Förderungsmassnahmen für ökologischere Motorfahrzeuge in Kraft. Die EU senkte in einem Abkommen den Zielwert für den CO2-Ausstoss auf 140 g/km für 2008/09 für die gesamte Neuwagenflotte; geplant ist das Senken bis 2015 auf 120 g/km und bis 2020 auf 95 g/km. Verschiedene Staaten fördern anhand von Emissionsgrenzwerten (z.B. CO2) oder Antriebsarten (z.B. Hybridtechnik) den Kauf von ökologischeren Fahrzeugen durch Einmalprämien.

Empfehlung verschiedener kantonaler Direktoren

2007 empfahlen die Konferenzen der kantonalen Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren sowie der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren die Erhebung von Motorfahrzeugsteuern nach ökologischen Kriterien und dafür die Energie-Etikette, allenfalls später die Umweltetikette zu verwenden. Die Vereinigung der Strassenverkehrsämter (asa) entwickelte dafür ein Rabattmodell anhand der sieben Energieeffizienzstufen, das sich unabhängig von den verschiedenen rechtlichen Regelungen realisieren lässt und keine Änderung in den Bemessungsgrundlagen erfordert. Dieses wird den Kantonen zur Umsetzung empfohlen.

Einführung eins Bonus-Malus-Systems

Die Ökologisierung der Verkehrssteuer nimmt das Rabattmodell der asa auf, da es effektiv ist und sich mit geringem Verwaltungsaufwand umsetzen lässt:
– Energieeffiziente Motorfahrzeuge können bis maximal drei Jahre nach Immatrikulation ganz oder teilweise von der Motorfahrzeugsteuer befreit werden.
– Wenig oder nicht energieeffiziente Motorfahrzeuge können mit einem Malus bis zu 30 Prozent der Motorfahrzeugsteuer belastet werden (ausgenommen Oldtimer).
– Es wird am Hubraum als Bemessungsgrundlage festgehalten.
– Elektrofahrzeuge bleiben bis 2016 weiterhin steuerbefreit.
– Nicht nur Personenwagen bis 3,5 Tonnen Gewicht, sondern auch schwere Lastwagen werden einbezogen. Neben der Nutzlast als zusätzliche Bemessungsgrundlage wird analog zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) auf die Erfüllung von EURO-Abgasnormen abgestellt. Lastwagen mit EURO 0 und 1 haben einen Zuschlag zu entrichten.
– Der Regierungsrat legt periodisch fest, für welche Fahrzeugklassen, welche Ermässigung (Bonus) gewährt bzw. Zuschlag (Malus) erhoben wird (Grundsatz: Saldoneutralität).

Das Rabattmodell wird eingeführt, um A-Fahrzeuge attraktiver zu machen; dafür sind Steuerrabatte von mehr als 50 Prozent vorgesehen. Die Förderung des Kaufs neuer Fahrzeuge wird deshalb den durchschnittlichen Verbrauch der Personenwagenflotte senken und den Occasions-Markt schneller mit energieeffizienten und sparsamen Fahrzeugen versorgen. Bei Neuwagen dürfte der Anteil an A-Fahrzeugen um bis 3 Prozent ansteigen. Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen der Neuwagen würden um 1 Prozent abnehmen. Das mag zwar bescheiden tönen, aber dieser Effekt kumuliert seine Wirkung Jahr für Jahr.

Steuerausfälle werden kompensiert

Die Steuerausfälle von geschätzten 400 000 Franken werden kompensiert durch geringe, aber unbefristete Zuschläge auf Personenwagen der Effizienzkategorien F, G und Personenwagen, die über keine Effizienzkategorie verfügen. Personenwagen der Effizienzkategorien B – E werden wie bisher besteuert.

Da keine neuen Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter mehr angeboten werden und viele ältere Fahrzeuge nachgerüstet sind, ist die Forderung inzwischen durch den technischen Fortschritt gegenstandslos geworden.

Die Vernehmlassungen, welche noch auf der nun nicht eingeführten Umweltetikette basierten, waren kontrovers. Sie gingen von vollständiger Ablehnung (zusätzliche Belastung des Mittelstandes, keine Verursachergerechtigkeit), über teilweise Ablehnung (Erhebung anhand Fahrzeuggewicht statt Hubraum, keine Befreiung von Elektrofahrzeugen, Befreiung von älteren, schweren Motorfahrzeugen z.B. für die Schneeräumung) bis zur grundsätzlichen Zustimmung.