Farbige Getränke untersucht – Keine Übertretungen

Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit • Gekühlte, farbenfrohe Getränke sind bei sommerlichen Temperaturen ein Aufsteller. Farbstoffe müssen auf der Zutatenliste von verarbeiteten Lebensmitteln vermerkt sein, ihre Verwendung ist lebensmittelrechtlich reglementiert. Eine Überprüfung in den Kantonen Glarus und Graubünden ergab keine Übertretung.



Medienmitteilung Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (Foto: iStock)
Medienmitteilung Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (Foto: iStock)

Konsumentinnen und Konsumenten dürfen durch die Verwendung von Zusatzstoffen nicht getäuscht werden, was die wahre Beschaffenheit der Lebensmittel anbelangt.

In der Verordnung des Eidgenössischen Departement des Innern über die zulässigen Zusatzstoffe in Lebensmitteln (ZuV) sind die Bestimmungen über den Verwendungszweck und die Höchstmengen von Farbstoffen definiert. Mit einer im Sommer 2020 durchgeführten Untersuchungskampagne wurde dies stichprobenartig überprüft. Insgesamt 14 farbige oder gefärbte Getränke, die meisten davon Erfrischungsgetränke, wurden aus verschiedenen Verkaufsläden in den Kantonen Glarus und Graubünden durch die gemeinsamen, amtlichen Lebensmittelkontrolleure erhoben und im Labor des Amts für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit betreffend die gesetzlichen Anforderungen überprüft.

Erfreulicherweise konnte bei keinem der geprüften Produkte eine Übertretung festgestellt werden. Es wurden keine verbotenen Farbstoffe und keine nicht deklarierten Farbstoffe nachgewiesen. Auch wurden bei den deklarierten Farbstoffen die zugelassenen Höchstmengen eingehalten.