FDP Glarus Süd will mehr Klarheit und Transparenz

Eine Woche vor der Gemeindeversammlung kamen die FDP-Mitglieder an der Parteiversammlung im «Freihof» Luchsingen zusammen. Auf der Traktandenliste standen die selben Geschäfte, die auch am kommenden Freitag zur Sprache kommen. Neben dem Gemeindepräsident Dr. Thomas Hefti wohnten auch die Gemeinderäte Daniel Dobler und Jakob Wohlwend der Versammlung bei.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Die Parteimitglieder nutzten die Anwesenheit der Behördenvertreter, um Fragen zur Jahresrechnung der Gemeinde zu stellen. Mehrere Mitglieder äusserten sich sehr kritisch gegenüber der Lesbarkeit der Rechnung: Die Darstellung ist unübersichtlich, unhandlich. Wichtige Punkte hingegen, wie die Zusatz- und Nachtragskredite wurden wenig ausgeführt, sodass es für den Bürger schwierig zu eruieren ist, worüber man überhaupt abstimmt. Trotz dieser Bedenken verzichtet die FDP auf die Rückweisung des Geschäfts mit dem Hinweis, dass in Zukunft eine Rechnungslegung in dieser Form nicht mehr akzeptiert wird.

Ebenso intensiv wurde die Gewinnverteilung der tbgs diskutiert. Gefordert wurde, neben der Wiedereinführung der klaren Spartenrechnung, eine höhere Abgabe an die Gemeinde, was gemäss Gemeindepräsident Dr. Hefti aufgrund der Gemeindeordnung erst nach 2014 möglich sei.

Unbestritten hingegen war die Zustimmung für den Verkauf des Matter Gemeindehauses. Die Versammlung folgt einstimmig dem Antrag des Gemeinderates.

Rückweisung des Reglements unselbstständige Baurechte / Hüttli


Eine angeregte Debatte entstand beim siebten Traktandum. Die Quellsanierung Wartstalden wurde als nötig erachtet, die Investition ins Trinkwasserkraftwerk hingegen war, angesichts der finanziellen Lage der Gemeinde, umstritten. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der GPK beantragt die FDP Glarus Süd, das Trinkwasserkraftwerk nur dann zu erstellen, wenn die KEV sichergestellt sei, d.h. wenn sich das Kraftwerk zumindest kostendeckend betreiben liesse.

Beim Hüttlireglement beantragte der Vorstand der Parteiversammlung die Rückweisung mit der Begründung, dass mit dem Reglement weiterhin viele Unklarheiten bestehen blieben. Beispielsweise ist nicht klar, was mit den bisherigen Bauten geschieht und wie die Verträge in Zukunft ausgestaltet werden.

Abschliessend sprach sich die FDP Glarus Süd einstimmig für die Aufhebung des Bauverbots auf der Parzelle 1406 in Schwanden aus und wird eine Erstreckung der Frist für die Einreichung von Anträgen im Zusammenhang mit dem kommunalen Richtplan an der Gemeindeversammlung beantragen.