Flugplatz Mollis: 18'000 Flugbewegungen als theoretische Obergrenze

Die zivile Umnutzung des Flugplatzes Mollis wird nach Rücksprache mit den zuständigen Bundesstellen auf der theoretischen Basis von maximal 18'000 Flugbewegungen pro Jahr konkretisiert. Dieser Planungswert soll ermöglichen, den zivilen Flugbetrieb massvoll zu entwickeln und neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Bedürfnisse der um-liegenden Gemeinden bleiben berücksichtigt.



theoretische Basis von maximal 18'000 Flugbewegungen pro Jahr noch ist nichts definitiv fixiert (Bild: jhuber)
theoretische Basis von maximal 18'000 Flugbewegungen pro Jahr noch ist nichts definitiv fixiert (Bild: jhuber)

Der Umnutzungsprozess „Zukunft Flugplatz Mollis, der im Mai 2007 eingeleitet worden ist, schreitet planmässig voran. Notwendig sind jetzt detaillierte Abklärungen zum künftigen Nutzungs- und Betriebskonzept, zu den Sicherheitsvorkehrungen und zu den Umweltauswirkungen. Zu definieren ist hierzu eine theoretische Obergrenze für die jährlich zulässige Anzahl Flugbewegungen.

Gemäss den Fluglärmberechnungen des Berner Ingenieurbüros Bächtold & Moor können mit einem Planungswert von 18'000 Flugbewegungen pro Jahr die gesetzlich vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte in allen umliegenden Wohnzonen eingehalten werden. Zudem bleibt das Potenzial für die Siedlungsentwicklung in Mollis, Näfels und Netstal gewahrt.

Rücksprachen mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) haben ergeben, dass die Obergrenze bei 18'000 Flugbewegungen festgesetzt werden kann. Die Steuergruppe ist überzeugt, dass eine künftige private Betreibergesellschaft auf dieser Basis den erforderlichen unternehmerischen Spielraum erhält. Gleichzeitig bleibt die Wohn- und Erholungsqualität der Standortgemeinde Mollis und ihrer Nachbargemeinden gewahrt.

Definitiv fixiert ist damit noch nichts. Die für den künftigen Flugplatzbetrieb effektiv massgebende Limite wird von der öffentlichen Hand erst später festgesetzt – wenn über den Leistungsauftrag für den zivilen Flugplatz entschieden wird. Das gesamte Umnutzungsverfahren unterliegt im Übrigen einem ordentlichen Bewilligungsverfahren, welches das öffentliche Mitspracherecht gewährleistet.

Berner Ingenieurbüro erarbeitet Nutzungskonzept

Die anstehenden komplexen Verfahrensschritte erfordern eine Anpassung der Projektorganisation. Das auf die Planung von Flugplätzen spezialisierte Ingenieurbüro Bächtold & Moor ist beauftragt worden, die vom BAZL vorgeschriebenen Abklärungen vorzunehmen. In diesem Kontext übernimmt die Kontaktstelle für Wirtschaft des Kantons anstelle von Brugger & Partner AG die Projektkoordination. Der Regierungsrat hat diese Änderungen gutgeheissen.

Für den zivilen Flugbetrieb ist unverändert der Flugplatzverein Glarnerland verantwortlich. Wie sich eine künftige privatwirtschaftliche Betreibergesellschaft organisiert, ist vorerst offen. Diese Frage muss spätestens bei der Vergabe des Leistungsauftrags geklärt sein.