Förderung des Musikunterrichtes und die neue Lohnverordnung

Es war klar, dass vor allem die Motion zur Rehabilitierung von Anna Göldi im Mittelpunkt des Interesses der Landratssitzung vom Mittwoch stehen würde. Daneben wurde aber auch über das Gesetz über die Förderung des Musikunterrichtes und über eine neue Lohnverordnung verhandelt.



Nebst der Motion zur Rehabilitierung von Anna Göldi: der Landrat hatte noch weitere Geschäfte zu behandeln (Bild: ehuber)
Nebst der Motion zur Rehabilitierung von Anna Göldi: der Landrat hatte noch weitere Geschäfte zu behandeln (Bild: ehuber)

Als erstes wurde in zweiter Lesung, über das bereits vor zwei Wochen ausgiebig diskutierte Gesetz, über die Förderung des Musikunterrichtes schulpflichtig Lernender verhandelt.

Kein Anspruch der Sekundarstufe II auf Unterstützung

Der Rat lehnte einen Antrag von Andy Luchsinger, den Anspruch der Sekundarstufe II auf einen betragspflichtigen Musikunterricht wieder aufzunehmen, mit 40 zu 26 Stimmen klar ab. Auch der Antrag von Peter Tschudy, den Begriff „Institution“ durch „Trägerschaft“ zu ersetzen fand im Rat keine Unterstützung und wurde klar verworfen. Anstelle von Gesamtkredit wurde der Begriff „Budget“ beschlossen. Zum Grundbeitrag an die Musikschule wurde ein zusätzlicher Absatz eingebaut, der auf Antrag von Markus Rhyner und Jakob Etter auch anderen Institutionen die Möglichkeit auf finanzielle Unterstützung eröffnet. Der Rat stimmte diesem Antrag einstimmig zu. Anschliessend wurde bei der Schlussabstimmung der Antrag der Musikschule zuhanden der Landsgemeinde diskussionslos verworfen. Dagegen wurde das Förderungsgesetz zuhanden der Landsgemeinde einstimmig angenommen.

Neue Lohnverordnung

Rico Bertini, Kommissionspräsident der neuen Lohnverordnung für Behörden, das Staats- und Lehrerpersonal orientierte, dass die Jahresgehälter in sogenannte Lohnbändern geregelt werden. Das höchste Gehalt mit der Nummer 16 beträgt im Minimum 112 932 Franken und im Maximum 176 760 Franken (z.B. für Regierungsratsmitglieder). Der Rat beschloss grossmehrheitlich Eintreten in die Detailberatung. Ernst Gnos schlug vor, dass das Verhältnis zwischen genereller und individueller Lohnanpassung vom Regierungsrat vom Regierungsrat und nicht vom Landrat festzulegen sei. Dieser Antrag wurde, nachdem Bertini den Kommissionsantrag zurückzog – einstimmig durch den Rat angenommen. Der Rat stimmte anschliessend auch dem Antrag der Kommission auf Erhöhung des Sitzungsgeldes des Landrats von 100 auf 150 Franken zu. Dies entgegen einem Antrag von Peter Rothlin, welcher es bei 100 Franken bewenden lassen wollte. Dagegen fand der Antrag der Kommission, dem Ratsschreiber jährlich eine fixe Spesenpauschale in der Grössenordnung von 3% des Lohnmaximums in Lohnband 16 keine Gnade und wurde einhellig abgelehnt. Hans Schnyder warnte in diesem Zusammenhang vor dem Wecken neuer Begehrlichkeiten.

Nachdem die übrigen Artikel ohne weitere Wortmeldung passierten, wird die Verordnung einer zweiten Lesung unterstellt.