Fortführung der Hundekurse

Anfang Dezember 2016 reichte die BDP-Landratsfraktion eine Interpellation zur Fortführung der Hundekurse ein. Darin wird auf das vom Bund aufgehobene Obligatorium für die Erlangung eines Sachkundenachweises Bezug genommen. Sie wird vom Regierungsrat wie folgt beantwortet.



Aus den heutigen Verhandlungen des Regierungsrates. (Bild: e.huber)
Aus den heutigen Verhandlungen des Regierungsrates. (Bild: e.huber)

lst der Regierungsrat auch der Meinung, dass der obligatorische Erwerb des Sachkundenachweises zu Fortschritten und guten Erfahrungen geführt hat?

Ja. Der Regierungsrat stützt sich bei seiner Beurteilung auf die Erkenntnisse der eigenen Verwaltung. Aus Sicht des Vollzugs führte der obligatorische Erwerb des Sachkundenachweises (SKN) zu Fortschritten und durchwegs positiven Erfahrungen:

– Viele Tierschutz- und Haltungsprobleme konnten mit den Kursen präventiv verhindert werden, da das Wissen der Hundehalter verbessert wurde, insbesondere auch in der Haltung von Klein- und Zwerghunden («Schosshündchen», die zuvor nur in der Wohnung und auf dem Arm gehalten wurden).

– Das Benehmen der Hunde in der Öffentlichkeit verbesserte sich eindeutig, weil der Umgang mit Hunden in der Öffentlichkeit instruiert und geschult wurde. Dadurch erhöhte sich die Akzeptanz der Hunde durch Nichthundehalter und die Sicherheit im öffentlichen Raum nahm markant zu.

– Allfällige Haltungsprobleme bzw. auffällige Problem-Hunde konnten durch die Zusammenarbeit zwischen den Anbietern von SKN-Kursen und der Vollzugsstelle frühzeitig erkannt werden.

– Die SKN förderten das Interesse der Hundehalter, auch nach dem obligatorischen SKN-Kurs weiter eine Hundeschule zu besuchen, um den Hund gesellschaftstauglich erziehen und artgerecht halten zu können.

Als eine Konsequenz nahmen die schweren Vorfälle im Vollzugsbereich der Hundegesetzgebung ab. Der Nutzen des Obligatoriums kann allerdings nicht mit statistischen Zahlen belegt werden, da die Meldepflicht für Vorfälle mit Hunden erst zusammen mit dem Obligatorium für die SKN-Kurse eingeführt wurde.

Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass deshalb auf kantonaler Ebene die Fortführung der entsprechenden Hundekurse sichergestellt werden muss?

Ja. Die erwähnten Fortschritte und positiven Erfahrungen mit den SKN-Kursen sollten erhalten werden. Insbesondere gilt es sicherzustellen, dass die Halter von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial oder von mehr als einem Hund pro Haushalt über das dafür erforderliche Wissen und Können verfügen.

Das Bündner Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit erarbeitet dazu zusammen mit ausgewählten kynologischen Fachpersonen einen neuen Lehrgang (Lehrgang Capricorn). Dieser Kurs ist Teil eines Gesamtkonzeptes zum Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Bereich Aus-, Weiter- und Fortbildung in der Hundehaltung und soll in den Kantonen Graubünden und Glarus angeboten werden. Es ist geplant, dass der Lehrgang zwei Ausbildungen umfasst:

1. Light-Lehrgang, (2 Stunden Theorie, 4 Stunden praktischer Kurs mit dem Hund)

– Obligatorium für Ersthundehalter als Ersatz für den SKN

– Obligatorium für bewilligungspflichtige Hundehaltungen im Kanton Glarus (Haltungen von Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und Mehrhundehaltungen)

– Für Hundehaltungen mit kleinen tierschutzrelevanten Mängeln bzw. geringen Auffälligkeiten beim Hund

Im Gegensatz zum SKN soll der Lehrgang Capricorn damit Theorie und Praxis zusammen beinhalten und nur noch für Ersthundehalter obligatorisch sein.

2. Basis-Lehrgang (2 Stunden Theorie, 10 Stunden Praxis)

– Für Hundehaltungen mit schweren tierschutzrelevanten Mängeln sowie bei Tierschutzverstössen

– Bei Vorfällen mit Hunden (Verletzung von Menschen oder auch Tieren durch Hunde) bzw. bei übermässigem Aggressionsverhalten von Hunden

Besteht aus Sicht des Regierungsrats Handlungsbedarf in den entsprechenden kantonalen Erlassen, nachdem auf Bundesebene der damalige Entscheid rückgängig gemacht wird?

Ja. Wenn der Light-Lehrgang Capricorn für sämtliche Ersthundehalter obligatorisch sein soll, ist die entsprechende Kursbesuchspflicht im kantonalen Tierschutz- und Tierseuchengesetz festzuschreiben. Der Regierungsrat beabsichtigt, eine entsprechende Gesetzesänderung zuhanden der Landsgemeinde 2018 auszuarbeiten.

Bei den bewilligungspflichtigen Hundehaltungen kann der Regierungsrat den Besuch eines entsprechenden Lehrgangs im Rahmen der Regelung der Bewilligungsvoraussetzungen auf Verordnungsstufe in eigener Kompetenz vorschreiben. Es ist geplant, die entsprechende Änderung der Veterinärverordnung im ersten Halbjahr 2017 vorzunehmen. Der Besuch des Basis-Lehrgangs kann auch direkt durch den Kantonstierarzt angeordnet werden.