Gesetzesrevision mit Folgen

Die Medienorientierung der glarnerSach hatte für einmal nur am Rande mit Zahlen zu tun. Im Vordergrund stand das teilrevidierte Brandschutzgesetzt, das am 1. Januar 2014 in Kraft tritt.



Hansueli Leisinger
Hansueli Leisinger

Im Zentrum der Revision steht dabei die Erweiterung des Leistungsauftrags der glarnerSach, die Liberalisierung und Kantonalisierung des Kaminfegerwesens sowie die Erweiterung der Feuerwehrpflicht und die längerfristige Sicherstellung der Feuerwehrfinanzierung.

Schutz der Gebäude vor Naturgefahren


«Ob das häufigere Eintreten und die grössere Intensität von Naturereignissen dem Klimawandel zuzuschreiben sind, kann wohl erst in ferner Zukunft rückwirkend bewiesen werden.» Für Hansueli Leisinger, Vorsitzender der Geschäftsleitung, sei es jedoch Fakt, dass mit neuen Bauformen und -materialien bereits heute eine grössere Verletzlichkeit von Gebäuden geschaffen werde. Treffen die Prognosen über den Klimawandel tatsächlich ein, würde der Schutz von Gebäuden gegen Naturgefahren die grösste zukünftige Herausforderung der glarnerSach sein. Das habe die Glarner Bevölkerung in weiser Voraussicht erkannt und ihr im revidierten Brandschutzgesetz den Auftrag erteilt, auch für den Schutz vor Elementar- und anderen Schadenereignissen zu sorgen. «So erhält die
glarnerSach die Kompetenz, neue technische Vorschriften für verbindlich zu erklären. Ebenso können kontrollpflichtige Baustadien definiert und damit die korrekten Ausführungen kontrolliert werden.

Feuerwehr ab 18 Jahren


«Zehn Jahre nach erfolgreicher Umsetzung des kantonalen Feuerwehrkonzepts «Feuerwehr Futura» erfolgte eine neuerliche Überprüfung des Feuerwehrwesens. Die Resultate der gründlichen Analyse sind in die Revision des Brandschutzgesetzes eingeflossen.» Josef Gisler, Feuerwehrinspektor, erklärte, dass der Beginn der Feuerwehrpflicht neu ab dem Jahr, in welchem das 18. Altersjahr vollendet wird, erfolge. Damit beginne die Feuerwehrpflicht mit der Volljährigkeit, wodurch auch Terminkonflikte zwischen der Grundausbildung in der Feuerwehr, Rekrutenschule und Lehrabschlussprüfung eliminiert würden.

Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe


«Ein enormer Innovationsschub in der Feuerwehrtechnik und steigende Sicherheitsanforderungen haben zu massiven Kostensteigerungen im Feuerwehrwesen geführt», so Gisler weiter. Dies habe eine Anpassung der Feuerwehrersatzabgabe um rund 20 Prozent auf das schweizerische Mittel nötig gemacht. Mit der Erhöhung würden Mehreinnahmen von zirka 500 000 Franken erwartet. Damit dürfte die Finanzierung des kantonalen Feuerwehrwesens wieder für Jahre sichergestellt sein.

Liberalisierung
im Kaminfegerwesen
«Ab 1. Januar 2014 gibt es keine gewählten Gemeindekaminfeger mehr. Das Kaminfegerwesen wurde liberalisiert und gleichzeitig kantonalisiert. Neu dürfen zugelassene Kaminfeger ihre Tätigkeit im ganzen Kanton ausüben.» Wie Jörg Stadler, Leiter Prävention, weiter erklärte, hätten die Kaminfeger nun keinen fest zugeteilten Kundenstamm mehr und müssten sich nun auf dem freien Markt behaupten. Die Betreiber von Feuerungsanlagen können im kommenden Jahr ihren bevorzugten Kaminfeger frei wählen. «Ganz im Sinne der Liberalisierung wurde auch der bisherige Einheitstarif aufgehoben», betonte Stadler. Die Verantwortung über die Einhaltung der Kontroll- und Reinigungsfristen liege neu bei den Eigentümern oder Nutzern von Feuerungsanlagen. Sie hätten nun selber dafür zu sorgen, dass ihre Feuerungsanlagen im vorgeschriebenen Turnus durch einen zugelassenen Kaminfeger gereinigt würden. «Aber», Stadler weiter, «sind die Kaminfeger weiterhin durch das Gesetz verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit die Feuerungsanlagen zum Schutz ihrer Kunden auf allfällige Brandschutzmängel zu kontrollieren.»