GL 2011 – 3 Gemeinden, 1 Kanton – Gemeindestrukturreform - wie weiter

Unter diesem Projekttitel legte der Regierungsrat an der heutigen Sitzung die Zielsetzungen, die Projektorganisation, Prioritäten und den groben Zeitplan fest.



Diese vielfallt an Gemeindehäuser im Glarnerland wird bald vorbei sein. (Bildmontage: jhuber)
Diese vielfallt an Gemeindehäuser im Glarnerland wird bald vorbei sein. (Bildmontage: jhuber)

In seiner letzten Sitzung vor den Sommerferien beschäftige sich der Regierungsrat unter anderem mit dem weiteren Vorgehen für die Umsetzung des historischen Landsgemeinde-Entscheides 2006. Gemäss diesem Entscheid werden bis 2011 die bisher 25 Gemeinden zu drei grossen Einheitsgemeinden Glarus Nord, Glarus Mitte und Glarus Süd zusammengelegt.

Zielsetzung

Die Gemeindestrukturreform ist ein gemeinsames Projekt von Kanton und Gemeinden für welche der Kanton die Koordination- und Führungsrolle übernimmt. Dabei sind klare Rahmenbedinungen mit dem notwendigen Handlungsspielraum für die Gemeinden festzulegen. Auch ist die Aufgabenverteilung Kanton-Gemeinden zu überprüfen. Das Sozial- und Vormundschaftswesen wird per 1. Januar 2008 kantonalisiert. Der Zusammenschluss zu drei Gemeinden wird per 1. Januar 2011 umgesetzt.

Projektorganisation

Eine erfolgreiche Umsetzung des ehrgeizigen Vorhabens kann nur durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden erfolgen. Die Projektorganisation „Kanton“ umfasst RR Marianne Dürst als Leiterin, RR Jakob Kamm, LR Fritz Schiesser und den neugewählten LR-Präsidenten Martin Landolt. Sie gliedert sich in drei Arbeitsgruppen „Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens“, „Rahmenbedingungen, Koordination, Controlling“ und „Gemeinsame Projekte“. Diesen Arbeitsgruppen gehören zusätzlich Gemeindevertreter, Fachleute aus der Verwaltung und Landräte an. Unterstützt werden sie weiterhin vom Fachberater Jean-Claude Kleiner.

Prioritäten

Der Regierungsrat will dabei folgende Aufgaben sofort angehen: Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden ist ein zentrales Thema für die Reform und für den neuen Finanzausgleich (NFA). Die Aufgabenteilung soll in den Grundzügen mit dem Projekt NFA der Landsgemeinde 2007 vorgelegt werden. Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesen: Die Gesetzesanpassungen werden der Landgemeinde 2007 vorgelegt, um diesbezüglich am 1. Januar 2008 mit den neuen Strukturen starten zu können. Am 29. August 2006 werden an einem Kick-off-Meeting mit Gemeidevertretern die Projektorganisation und die weiteren Schritte im Detail besprochen.

Grober Zeitplan

Auf die Landgemeinde 2007 wird die Vorlage NFA, Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden sowie die Kantonalisierung Sozial- und Vormundschaftwesen vorgelegt. Am 1. Januar 2008 wird der NFA Bund Kanton in Kraft treten. In den Jahren 2008 bis 2010 erfolgt die Anpassung der Gesetzgebung an die neue Gemeindestruktur. Es werden die Detailvorbereitungen zur Bildung der drei neuen Einheitsgemeinden sowie die Reorganisation des Schulwesens an Hand genommen. Im Jahre 2010 erfolgen dann die Feinarbeiten, die Bestellung der Behörden und die Auswahl der Verwaltungsangestellten für die drei Gemeinden. Am 1. Januar erfolgt der Start der drei Gemeinden mit neuen Verteilungen der Aufgaben zwischen Kanton und Gemeinden sowie die Einführung des neuene kantonales Finanzausgleiches.