Schon in der Eintretensdebatte zeichnete sich eine lange Diskussion ab. Im Gegensatz zu den meisten Fraktionen votierte Fridolin Staub (SVP, Bilten) zwar auch für Eintreten, wollte jedoch auf die Artikel im Abschnitt «Hundehaltung» nicht eintreten. Die Vorlage enthalte lauter «Menschenschutzartikel» und handle nur von Verboten, Strafen und drohenden Massnahmen. Sie entbehre jeder Verhältnismässigkeit. Der Rat beschloss jedoch mit 32 zu 22 Stimmen Eintreten. Nun beantragte Andi Kreis (Grüne, Glarus) dieselben Artikel über die Hundehaltung zurückzuweisen. Trotz teilweiser Unterstützung wurde auch dieser Antrag abgelehnt. Zu reden gaben in der Detailberatung auch die Massnahmen bei Weidezäunen sowie die Versicherungspflicht, nach der jeder Hundehalter über eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme verfügen muss. Hier wurde kritisiert, dass Kontrolle und Vollzug der Versicherungspflicht viel Aufwand beinhalten.
Andi Kreis wollte die Bestimmung, dass es bei mehr als einem Hund pro Haushalt die Bewilligung des Kantonstierarztes braucht, gestrichen haben. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Peter Rothlin (SVP, Oberurnen) unterlag auch mit dem Antrag, dass die Gemeinden nur das Doppelte – und nicht das Dreifache – der kantonalen Hundetaxe für Gemeindeaufwendungen erheben dürfen.
Das Gesetz sieht weitere enge Regeln für Hundehalter vor. So besteht für Hunde eine Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Gebäuden, an verkehrsreichen Strassen, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Pausenplätzen von Schulanlagen oder Spiel- und Sportplätzen. Für Hunde mit Gefährdungspotenzial aus anderen Kantonen gilt im öffentlich zugänglichen Raum eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht.
Die Gesetzesvorlage wurde über zwei Stunden kontrovers diskutiert. Entgegen der vorberatenden Kommission wollte der Regierungsrat auf eine Bewilligungspflicht für bestimmte Hunderassen verzichten und nur die Minimalvorschriften des Bundes übernehmen. Wie umstritten die Vorlage in einigen neuen Bestimmung ist, zeigte sich darin, dass der Landrat schliesslich die Schlussbestimmungen zu Handen einer zweiten Lesung an die Kommission zurückwies. Das letzte Wort über die Gesetzesvorlage wird aber nach wie vor die Landsgemeinde haben.