Glarner Numerus clausus vor Bundesgericht nicht gutgeheissen

Seit zwei Jahren ist an der Kantonsschule Glarus die Zahl der Neuaufnahmen begrenzt. Vor dem Bundesgericht bekamen die Eltern eines abgelehnten Mädchens recht. Der Numerus clausus entbehrt im Glarnerland einer gesetzlichen Grundlage.



(Bild: d.laupper)
(Bild: d.laupper)

Seit letztem Jahr ist die Zahl der Neuaufnahmen an der Kantonschule, aus finanziellen Gründen, auf 44 Schülern begrenzt. Bei den Aufnahmeprüfungen kam es auch dieses Jahr dazu, dass Schüler zwar eine genügende Punktzahl erreichten, wegen der Limitierung dennoch nicht an die Kantonsschule zugelassen wurden.

Beschwerde bis vor das Bundesgericht

Die Eltern eines betroffenen Kindes legten im vergangenen Jahr Beschwerde vor dem Glarner Verwaltungsgericht ein. Dieses lehnte die Beschwerde im September jedoch ab. Die Eltern wiesen sich daraufhin mittels staatsrechtlicher Beschwerde an das Bundesgericht.

Das Bundesgericht gab den Klägern kürzlich recht. Der Numerus clausus entbehre im Glarnerland ausreichenden gesetzlichen Grundlagen. Auch sei für die Änderung der Schulordnung nicht der Landrat sondern vielmehr die Landsgemeinde zuständig.

Betroffene SchülerInnen zugelassen

Aus der Konsequenz des Bundesgerichtsentscheids können die acht Schülerinnen, die wegen dem Numerus clausus vom Gymnasium ausgeschlossen wurden, nun de facto ab Sommer die Kantonsschule besuchen. Laut Rektor, Peter Aebli, haben alle Kinder bereits einen betreffenden Brief erhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Eltern Beschwerde eingereicht haben oder nicht. Ab dem Sommer wird die Kantonsschule deshalb eine zusätzliche erste Gymnasialklasse führen.

Über die dreizehn Kinder, die letztes Jahr von der Zulassungsbeschränkung betroffen wurden, wird der Regierungsrat in einer der nächsten Sitzungen eine Entscheidung treffen.

Stephanie Knobel, eine der betroffenen Schülerinnen, äusserte sich gegenüber glarus24.ch überaus glücklich. Sie und ihre Eltern sind froh, dass Stephanie nicht den Umweg über die Sekundarschule nehmen muss. Nach dem Resultat der Aufnahmeprüfung war sie lange Zeit sehr niedergeschlagen und traurig. Jetzt aber schaue sie wieder zuversichtlich in die Zukunft, da ihr Berufswunsch Psychologin immer greifbarer wird.