Glarner Wolfsrudel dürfen reguliert werden

Das Bundesamt für Umwelt hat am 16. Oktober 2023 seine Zustimmung für die Regulierung des Kärpfrudels und des Schiltrudels erteilt. Das Gesuch zum Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels wurde noch nicht beantwortet. Die vorgesehenen Abschüsse sind aufwendig und dürfen bis am 31. März 2024 vollzogen werden. Der konsequente Herdenschutz ist auch künftig von zentraler Bedeutung.



Die beiden Wolfsrudel Kärpf und Schilt dürfen reguliert werden • (Foto: iStock)
Die beiden Wolfsrudel Kärpf und Schilt dürfen reguliert werden • (Foto: iStock)

Der Kanton Glarus hatte beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) Gesuche gestellt für die Regulierung der beiden Wolfsrudel Kärpf und Schilt für den Abschuss von maximal der Hälfte der bekannten Jungwölfe mit Jahrgang 2023. Beim Kärpfrudel wurden fünf und beim Schiltrudel drei Welpen nachgewiesen. Die Gesuche begründen sich mit den Schäden an Nutztieren. Wölfe des Kärpfrudels haben zwei Kälber getötet und zwei weitere verletzt sowie zwei Schafe in Matt gerissen. Das Schiltrudel hat im Juni neun Schafe auf der Alp Mürtschen gerissen. Das BAFU hat am 16. Oktober 2023 seine Zustimmung zur Entnahme von zwei der fünf Jungtiere des Kärpfrudels und einem von drei Jungwölfen des Schiltrudels erteilt. Die Abschüsse, welche bis längstens am 31. März 2024 ausgeführt werden dürfen, wurden verfügt und dürfen nur ausserhalb der eidgenössischen Jagdbanngebiete erfolgen.

Das Gesuch des Kantons Glarus für den Abschuss des Leitwolfs des Kärpfrudels, welcher für die Risse der Kälber verantwortlich gemacht wird, ist noch nicht beantwortet worden.

Abschuss ist aufwendig

Die zeitintensiven Abschüsse vollzieht die professionelle Wildhut. Sie muss auf günstige Gelegenheiten warten, etwa wenn die Wölfe an entdeckte Risse zurückkehren oder sich bei Schneelagen wieder vermehrt im Talboden bewegen. Derzeit sind die Wölfe noch weiträumig im ganzen Kanton unterwegs. Das ganzjährig intensiv betriebene Monitoring liefert die nötigen Kenntnisse über das räumliche Verhalten der Rudel.

Der Abschuss von Jungwölfen ist sehr anspruchsvoll, da die Unterscheidung der Jungtiere von den Adulten immer schwieriger wird. Um das Risiko eines Fehlabschusses zu minimieren, werden keine Jagdberechtigten zur Unterstützung der professionellen Wildhut beigezogen. Ein Fehlabschuss, zum Beispiel der Abschuss des Muttertieres statt eines Jungwolfs, kann zu einer Desorganisation oder dem Auseinanderfallen des Rudels führen. Es besteht dann die Gefahr, dass die unerfahrenen Jungwölfe sich eher auf die verhältnismässig leichte Beute wie Schafe oder Ziegen konzentrieren und mehr Schäden verursachen.

Auswirkung der Regulierung

Gemäss der Zustimmung des BAFU sind die Jungwölfe möglichst in der Nähe von Siedlungen oder Nutztieren sowie aus dem Rudelverband herauszuschiessen. Damit sollen die Elterntiere den Verlust ihrer Jungtiere mit Siedlungen und Nutztieren in Verbindung bringen und künftig solche Situationen und Orte meiden. Es ist aber klar, dass solche Abschüsse nicht immer gelingen und offen, ob der Vergrämungseffekt eintrifft. Es ist daher weiterhin und trotz Regulierungsabschüssen mit Schäden an Nutztieren zu rechnen. Für die Tierbesitzer bedeutet dies, dass die Herdenschutzmassnahmen, welche 2023 Wirkung entfalten, weiter konsequent umgesetzt werden sollen.