GLKB macht zivilrechtliche Ansprüche geltend

Die Glarner Kantonalbank macht gegenüber ehemaligen Bankorganen zivilrechtliche Ansprüche geltend. Mit dieser Mitteilung eröffnete Martin Leutenegger, Bankratspräsident der GLKB, die kurzfristig am Hauptsitz der Bank in Glarus anberaumte Medienorientierung



Orientierung bei der Glarner Kantonalbank: (von links) Alfred Müller
Orientierung bei der Glarner Kantonalbank: (von links) Alfred Müller

Von der Bank waren neben dem Bankpräsident auch Patrik Gallati, Leiter Marketing und Kommunikation, Hanspeter Rhyner, Leiter Bereich Geschäftskunden und Alfred Müller, Leiter der Rechtsabteilung der Bank, anwesend. „Wir nehmen heute unsere Informationspflicht gegenüber den Medien war, bitten aber um Verständnis, dass wir aufgrund eines laufenden Verfahrens nur sehr beschränkt Auskunft und nur wenige Details bekanntgeben können.“ Leutenegger erinnert daran, dass die GLKB in der Regel stets bemüht sei, jeweils transparente Auskunft zu geben, in diesem speziellen Fall aber nur sehr zurückhaltend Informationen weitergeben könne.

In Absprache mit dem Regierungsrat

Bekanntlich hat die Glarner Kantonalbank, als Folge einer aggressiven Expansionspolitik im Ausleihungsbereich in den vergangenen Jahren, für das Geschäftsjahr 2008 Wertberichtigungen über insgesamt Fr. 96.8 Mio. bilden müssen. Dies führte zu einem Jahresverlust 2008 von Fr. 56.8 Mio. Der Bankrat wurde bereits im Herbst des vergangenen Jahres von der Regierung beauftragt, das Geschäftsgebaren, das zu diesem unerfreulichen Resultat geführt hat, juristisch abklären zu lassen. Diese Vorabklärungen und die Aufarbeitung der grossen Kreditfälle mit Wertberichtigungen haben viel Zeit in Anspruch genommen und konnten im Juli abgeschlossen werden. Aufgrund der Einschätzungen des mandatierten Rechtsanwaltsbüros hat sich die Glarner Kantonalbank in Absprache mit dem Regierungsrat entschieden, zivilrechtlich gegen einen Teil der ehemaligen Organe und die frühere banken- und börsengesetzliche Revisionsstelle der Glarner Kantonalbank vorzugehen. Gleichzeitig gibt die Glarner Kantonalbank bekannt, dass sie sich während des laufenden Verfahrens nicht mehr dazu äussern wird.

Nur sehr zurückhaltende Antworten

Weder die Frage nach einzelnen Namen, ob dies den Bankrat oder ehemalige Mitarbeiter der Glarner Kantonalbank betraf, noch über die genauen Forderungen gegenüber den einzelnen Personen und der Revisionsstelle konnte der Bankenpräsident beantworten. Soweit verständlich wie der juristische Berater der Bank, Alfred Müller anführte; denn in einem laufenden Verfahren Details bekanntzugeben kann der ganzen Angelegenheit unter Umständen grossen Schaden zufügen. Damit möchte man zudem auch eine mögliche Vorverurteilung der durch die Bank in den letzten Tagen informierten Personen vermeiden. „Es sind in diesem Fall beide Organe, also Mitglieder aus der ehemaligen Geschäftsleitung der Bank und auch ehemalige Mitglieder aus dem Bankrat betroffen“, beantwortet Leutenegger die Frage eines Journalisten. Für eine relevante strafrechtliche Anzeige, so Müller, fehlen die entsprechenden Anhaltspunkte. Man rechne damit, dass es nun einige wenige Monate dauern wird, bis klar ist, wie es in dieser Angelegenheit weitergeht.

Leutenegger zum Schluss: „Wir werden aber auf jeden Fall unserer Informationspflicht im gewohnten Rahmen nachkommen und die Öffentlichkeit zum gegebenen Zeitpunkt weiter über den jeweiligen Stand orientieren.“