Grüne für Eintreten auf Zonenplan Glarus Süd

Einstimmig votierte die Mitgliederversammlung der Grünen Glarus Süd für Eintreten und Verabschieden des neuen Zonenplanes der Gemeinde. Nach langer Ausarbeitungsphase soll der Plan nun Einheitlichkeit und Linie in die Siedlungspolitik der Gemeinde bringen.



Grüne für Eintreten auf Zonenplan Glarus Süd

Zwar ist nicht so viel Bauzonenreserve aufgehoben worden, wie sich das die Grünen wünschten (und das Gesetz vorschreibt), aber der Nutzungsplan ist für sie im Gesamten ein annehmbarer Kompromiss der involvierten Interessen.

Im Detail wurden schwergewichtig drei Anträge an die Gemeindeversammlung diskutiert. In der Frage der Gewässerraumausscheidung anerkennt man, dass das neue Gewässerschutzgesetz des Bundes für die Bauern Einschnitte bei der Bewirtschaftung mit sich bringt. Die Massnahmen sind aber ein Gewinn für die Ökologie und aus Sicht der Grünen bei Weitem nicht derart gravierend, dass sich eine Rückweisung der Vorlage rechtfertigen würde.

Nach ausgiebiger Diskussion setzte sArtikelich bei der Frage, mit welcher Zone das Gebiet Wyden Süd belegt werden solle, die Einsicht durch, dass es in Schwanden für Wohngebiete Alternativen gibt, nicht aber für die Ansiedlung von Gewerbe.

Wenig bestritten war die Auffassung, dass zum jetzigen Zeitpunkt dem Projekt Musikhotel Braunwald keine raumplanerischen Hindernisse in den Weg gelegt werden sollen. Das Vorhaben könnte dem Tourismusstandort einen wichtigen Impuls verleihen, falls es denn den juristischen Hindernislauf übersteht und die Erschliessungsfrage zufriedenstellend gelöst werden kann. Für die Grünen wichtig war auch, dass das Hotel den Aufenthaltstourismus fördert und nicht mit Tagesgästen für hohes Verkehrsaufkommen im ganzen Tal sorgt.

Mit Befriedigung nahmen die Grünen schliesslich zur Kenntnis, dass der Gemeinderat ihren Antrag umsetzen will, sämtliche bisherigen Schutzobjekte und -zonen in den neuen Nutzungsplan aufzunehmen. Bestehen bleibt aber die Forderung, dass das zweite Planungspaket nun speditiv der Gemeindeversammlung vorzulegen sei.