HarmoS

Die Kantone tragen in der Schweiz die Verantwortung für das Bildungswesen im Allgemeinen und für die obligatorische Schule im Besonderen. Sie wollen mit einem neuen Konkordat die obligatorische Schule weiter harmonisieren, dadurch - die Qualität und Durchlässigkeit des Systems auf gesamtschweizerischer Ebene sichern -und Mobilitätshindernisse abbauen.



(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

Das neue Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) hat folgende Inhalte:-es definiert einheitlich die wichtigsten strukturellen Eckwerte (Schuleintritt, Dauer der Schulstufen) und aktualisiert damit das Schulkonkordat von 1970-es benennt die übergeordneten Ziele der obligatorischen Schule Schweiz-es bezeichnet die Instrumente der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung auf nationaler Ebene-es bestimmt insbesondere das Instrument verbindlicher Bildungsstandards und regelt das Verfahren für deren Festlegung.Am 21. Mai 2006 wird das Schweizer Stimmvolk über die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung abstimmen. Der Vollzug des HarmoS-Konkordates ist zwar nicht abhängig von revidierten Ver­fassungsbestimmungen. Die neue Bildungsverfassung und das HarmoS-Konkordat sind jedoch inhaltlich miteinander in Übereinstimmung. Die Annahme der neuen Bildungsartikel würde die Harmonisierungsvorhaben der Kantone entscheidend stärken.Lehrpläne werden künftig auf sprachregionaler Ebene entwickelt. Ebenso ist die Entwicklung von Lehrmitteln auf dieser Ebene zu koordinieren.Das HarmoS-Konkordat ist bis Ende November 2006 in einer Vernehmlassung bei den Kantonen. Im Herbst 2007 will die EDK das Konkordat zuhanden der Kantone verabschieden. Dort finden die Ratifizierungsprozesse statt. Je nach Kanton erfolgt die Zustimmung zum Konkordatsbeitritt durch das kantonale Parlament oder durch das Stimmvolk.Das HarmoS-Konkordat tritt in Kraft, wenn ihm zehn Kantone beigetreten sind, also das Konkordat ratifiziert haben. Die im Schulkonkordat von 1970 festgelegten Eckwer­te behalten für den einzelnen Kanton bis zum Beitritt zum neuen Konkordat ihre Gültigkeit. Gemäss heutigem Fahr­plan sind die ersten Ratifizierungsprozesse Anfang 2009 abgeschlossen. Ab In-Kraft-Treten des Konkordats haben die Kantone vier Jahre Zeit, um die notwendigen Anpas­sungen vorzunehmen.Kindergarten obligatorischDer Kindergarten wird obligatorisch. Alle Kinder besuchen ab dem erfüllten vierten Altersjahr den Kindergarten oder eine so genannte Eingangsstufe (Grund- oder Basisstufe). Bereits in diesen ersten Jahren wird das Kind, soweit Fähigkeiten und Reife es erlauben, an das schulische Lernen herangeführt. Unter Umständen kann es die ersten Schuljahre auch schneller oder langsamer durchlaufen.Obligatorische Schule = 11Die Primarschulstufe inklusive Kindergarten/Eingangsstufe dauert damit neu acht Jahre, die Sekundarstufe drei Jahre, die obligatorische Schule insgesamt elf Jahre. In bestimm­ten Fällen kann das Kind die Stufen auch schneller oder langsamer durchlaufen, je nach Fähigkeiten und persönlicher Reife.Blockzeiten, Tagesstrukturen Die Unterrichtszeit wird vorzugsweise in Blockzeiten orga­nisiert. Die Kantone sorgen für ein bedarfsgerechtes An­gebot an Tagesstrukturen (Mittagstisch, Aufgabenhilfe). Gefragt sind angepasste Lösungen vor Ort.Grundbildung = 5Erstmals werden in der Schweiz die Bereiche der Grundbil­dung festgelegt. Alle Schülerinnen und Schüler werden während ihrer Schulzeit in fünf Bereichen unterrichtet:2 Sprachen (lokale Landessprache, 2. Landessprache und eine weitere Fremdsprache)Mathematik und NaturwissenschaftenGeistes- und SozialwissenschaftenMusik/Kunst und GestaltungBewegung und Gesundheit.Mit eigens entwickelten Instrumenten (Referenzrahmen) wird genau beschrieben: was kann eine Schülerin und ein Schüler in einem bestimmten Fachbereich an einem be­stimmten Zeitpunkt der Schullaufbahn? Damit wird für die Lernenden, die Eltern und die Lehrpersonen Transparenz hergestellt über die in der Schule zu erwerbenden Kompe­tenzen. Gleichzeitig ermöglichen diese Instrumente es der EDK, Basiskompetenzen festzulegen (Standards), welche alle Schülerinnen und Schüler erwerben sollen. Wo dies nicht der Fall ist, treffen die Kantone Fördermassnahmen.Da mit HarmoS das Umziehen von Familien in Zukunft einfacher wird, da in allen Deutschschweizer Kantonen dieselben Standards herrschen, bestünde die Möglichkeit, dass sich mehr Familien für den Kanton Glarus als Heimat entscheiden.