In Glarus neu wieder öffentliches Kompostierangebot in den Wohngebieten

An der Gemeindeversammlung von Neu-Glarus vom vergangenen Freitagabend gab es vergleichsweise wenig zu reden. Das alte, dezentrale öffentliche Angebot an Kompostern, das in der Gemeinde Glarus vor vier Jahren abgeschafft wurde, wird wieder zum Leben erweckt. Wasser-, Abwasser- und Abfallverordnung wurden genehmigt.



Gemeindepräsidentin Andrea Trümpy (Mitte) umrahmt von Hans Leuzinger links (Gemeindepräsident von Netstal) und Max Widmer rechts (Gemeindeschreiber von Netstal). (Bild: mst)
Gemeindepräsidentin Andrea Trümpy (Mitte) umrahmt von Hans Leuzinger links (Gemeindepräsident von Netstal) und Max Widmer rechts (Gemeindeschreiber von Netstal). (Bild: mst)

Drei Anträge wurden gutgeheissen, ansonsten gingen die Geschäfte diskussionslos über die Bühne. Weil im Vorfeld eine ruhige Gemeindeversammlung mit eher weniger Publikumsaufmarsch erwartet worden war, wurde sie im Saal des Gemeindehauses von Ennenda abgehalten.

Antrag Geyer

 

Priska Geyer, Netstal, stellte zum Artikel 15 Absatz 2 der Wasserverordnung den Abänderungsantrag, Hausanschlüsse dürften nur durch die TBG oder konzessionierte Installateure erstellt werden, was mit 113:98 Stimmen gutgeheissen wurde. Vorher hatte sich Geyer danach erkundigt, ob die TBG so etwas wie eine Monopolstellung geniesse und fragte, wer berechtigt sei, Hausanschlüsse zu erstellen. Hans Peter Spälti vom Projektausschuss antwortete ihr, dass Installateure und die technischen Betriebe dazu berechtigt seien. In einer späteren Stellungnahme sprach er sich dafür aus, den Antrag Geyer abzulehnen, denn die Wortwahl des Artikels in der Wasserverordnung stimme.

 

 

Antrag Ziltener

 

Albert Ziltener, Glarus, stellte einen Antrag zum Artikel 14 Abschnitt 4 der Abwasserverordnung. Er wollte, dass die Kosten für die Anpassungen der Feinerschliessung bei Änderungen des Entwässerungssystems durch den Verursacher zu tragen sind. Er sei selber derzeit von einem solchen Fall betroffen. Gemeindepräsidentin Andrea Trümpy und Hans Peter Spälti erwiderten, dass solche Fälle im ZGB geregelt seien. Wenn eine Leitung neu verlegt werde, so müsse der Feinanschluss von der Kanalisation ins Haus selber bezahlt werden. Der Antrag Ziltener wurde schliesslich mit 161:47 Stimmen gutgeheissen.

 

 

Antrag Keller

 

Regula Nelly Keller, Grüne Ennenda, beantragte in der Abfallverordnung eine Ergänzung zu Artikel 6 Absatz 7: „Sie (die Gemeinde) gewährleistet zudem ein öffentliches Angebot für die Kompostierung oder anderweitige Verwertung von organischen Abfällen, welches für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Siedlungsgebiet ohne besonderen Aufwand nutzbar ist.“ Ihre Begründung lautete, dass Gartenabfälle ein hochwertiger Rohstoff seien und sie unbedingt wiederverwertet werden müssten. Es heisse zwar, dass das private Kompostieren gefördert werden solle, aber viele seien auf ein öffentliches Angebot angewiesen. Täglich anfallendes Rüstgut werde kaum wiederverwertet. Im Dorf sollten Container aufgestellt werden. Das Durchschnittsportemonnaie werde dadurch kaum beeinträchtigt. Kaspar Figi, Gemeindepräsident von Riedern, stellte klar, dass viel nichtkompostierbare Materialien in den öffentlichen Containern gefunden würden und dass sich die Gemeinde Glarus vor vier Jahren von diesem System verabschiedet habe, das jetzt wieder eingeführt werden müsste. Ernst Disch von der Bürgerlich-Demokratischen Partei unterstützte mit seinem Votum den Antrag Keller. Dieses dezentrale System, das Ennenda vor vielen Jahren eingeführt habe, sei erfolgreich und solle nun auch in Glarus eingerichtet werden. Das Volk hiess Kellers Antrag mit 179:46 Stimmen gut. Die Gebührenordnung werde zurückgenommen und einer späteren Gemeindeversammlung überwiesen.