Heute erbringt ein externer Dienstleister im (befristeten) Vertragsverhältnis den technischen Aufwand zur Betreuung und Weiterentwicklung der EDV-Applikationen der Glarner Gemeinden. Neben jenen des Kantons Glarus betreut er mehrere weitere scheizerische Gemeinden. Er ist daher gezwungen, sich laufend am Markt zu orientieren, was (für alle) die beste Garantie für Leistung und Marktpreis darstellt.
Die vorgeschlagenen Informatikdienste Glarus werden ihre Leistungen (im Monopol) lediglich im Kanton anbieten: der beflügelnde Wettbewerb mit der Konkurrenz entfällt also.
Es gibt nur eines: Zurück an den Absender! Der Staat soll nur das selbst tun, was er nicht delegieren darf oder was er selbst am besten macht. Für alles andere ist die Privatwirtschaft geeigneter. Selbstverständlich müssen die Akteure in geordneten Submissionsverfahren ermittelt werden und natürlich müssen die Aufträge befristet sein.
Das Informatikgesetz muss daher abgelehnt werden.
Informatikgesetz ablehnen!
Glarus hoch 3 sei ein Erfolgsmodell, hat ein Gemeindepräsident im Landrat geäussert. Und trotzdem will man eine neue Lösung einführen?