Interpellation «Tiefere Wasserzinsen fürs Glarnerland»

Die im Juli 2017 von Landrat Marco Hodel, Glarus, eingereichte Interpellation «Tiefere Wasserzinsen fürs Glarnerland» wird vom Regierungsrat wie folgt beantwortet:



«Tiefere Wasserzinsen fürs Glarnerland?» (Archivbild: e.huber)
«Tiefere Wasserzinsen fürs Glarnerland?» (Archivbild: e.huber)

Allgemeine Erläuterungen

Der Wasserzins ist eine Abgabe für die Nutzung der Wasserkraft zugunsten der Kantone oder Gemeinden. Gemäss aktuellem eidgenössischem Wasserrechtsgesetz (WRG) darf diese Abgabe bis Ende 2019 den Betrag von 110 Franken pro Kilowatt Leistung nicht überschreiten. Als Nachfolgeregelung wurde vom Bund im Rahmen einer Vernehmlassung eine erste Senkung bis 2022 auf 80 Franken pro Kilowatt vorgeschlagen.

Bedingt durch ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1909 erhebt der Kanton Glarus – aufgrund seiner Eigenheiten im Wasserrecht – eine Wasserwerksteuer, nicht aber Wasserzinsen. Als Berechnungsgrundlage für die Abgabe wird seit 1910 die jährliche Produktion und nicht die Leistung verwendet. Dabei wird jeweils knapp die Hälfte des Bundesmaximums des Wasserzinses vom Kanton als Wasserwerksteuer erhoben, der Rest steht den Uferanstössern als Entschädigung zu. 2009 wurde mit einer Änderung des kantonalen Energiegesetzes (Art. 7) der Kantonsanteil von damals etwa 45 Prozent auf 55 Prozent erhöht.

Da die kantonale Wasserwerksteuer von der jährlich schwankenden Produktion und damit vor allem vom Seestand der Speicherseen am Jahresende abhängig ist, ist eine genaue Aussage über die Summe der Erträge schwierig. Die Bruttoleistung der Kraftwerke ist Ende 2016 wegen der Aufgabe der Fassung Linthschlucht deutlich gefallen und liegt bei 106 933 Kilowatt (gewichtet für Kraftwerke mit einer Leistung von 1 bis 2 Megawatt). Auf dieser Basis fällt in einem Durchschnittsjahr und bei einem Bundesmaximum von 110 Franken pro Kilowatt eine Summe von 6,47 Millionen Franken an Wasserwerksteuern beim Kanton an, 5,29 Millionen Franken als Entschädigung für die Uferanstösser. Letztere wird nur teilweise ausgeschüttet, weil sie teils einmalig zu tieferen Ansätzen ausbezahlt wurde, vertraglich auf tieferem Niveau fixiert ist oder weil die Wasserrechte von den Kraftwerken gekauft und einmalig entschädigt wurden. Gut die Hälfte der Entschädigung für Uferanstösser wird den Gemeinden ausbezahlt und etwa 15 Prozent an andere Uferanstösser. Die Gemeinden erhalten auch Vorzugsenergie, welche von den Technischen Betrieben den Gemeinden im Umfang von mehreren 100 000 Franken pro Jahr entschädigt wird.

Beantwortung

Wie hoch waren die Wasserzinsanteile im 2016 für den Kanton und die Gemeinden?

2016 hat der Kanton 6,05 Millionen Franken an Wasserwerksteuern und damit etwas weniger als im Durchschnitt eingenommen (vgl. Tätigkeitsbericht 2016). Die Gemeinden haben ohne Vorzugsenergie etwa 2,3 Millionen Franken und damit auch weniger als im Durchschnitt erhalten.

Mit welchen Mindereinnahmen an Wasserzinsen müssen der Kanton und die Gemeinden rechnen? –
Falls der Maximalsatz wie vorgeschlagen von 110 Franken auf 80 Franken pro Kilowatt sinkt, würden sich die Einnahmen in einem Durchschnittsjahr für den Kanton um 1,75 Millionen Franken und für die Gemeinden um etwa 0,75 Millionen Franken vermindern. Es ist aber anzunehmen, dass diese Senkung auf 80 Franken pro Kilowatt nur der erste Schritt von weiteren Massnahmen in Richtung Flexibilisierung darstellt. In den nächsten Jahren ist mit weiteren Reduktionen der Einnahmen zu rechnen.

Führen diese Ausfälle zu einschneidenden Konsequenzen?

Die Senkung des Wasserzinses betrifft die Schwächsten, nämlich die finanzschwachen Kantone und Gemeinden mit einem tiefen Ressourcenindex. Die Pläne des Bundes stellen für gewisse Regionen eine existenzielle Bedrohung dar. Wie der Interpellant korrekt feststellt, sind die Wasserzinsen für den Kanton Glarus und gerade auch für die Gemeinde Glarus Süd eine bedeutende Einnahmequelle. Die Kompensation dieser Ertragsausfälle wird im ohnehin herausfordernden finanzpolitischen Umfeld (Stichwort NFA) nicht einfach zu bewerkstelligen sein. Sollten zudem weitere Massnahmen in Richtung Flexibilisierung folgen, könnte die damit verbundene Reduktion der Einnahmen die Kantonsfinanzen in arge Bedrängnis bringen.

Neben den finanzpolitischen gibt es noch weitere Vorbehalte. So hat der Bundesrat stets betont, dass staatliche Massnahmen zur Rettung von Unternehmen ordnungspolitisch nicht erwünscht sind. Es sind die Aktionäre, welche für die Zukunft des Unternehmens zu sorgen haben. Die grösseren Stromproduzenten sind im Besitz der öffentlichen Hand (Kantone, Gemeinden sowie kantonale und kommunale Elektrizitätswerke). Die Aktionäre haben ein allfälliges Sanierungsprogramm zu erstellen bzw. zu tragen. Es ist nicht durch den Bund (zulasten der finanzschwachen Wasserkraftkantone) vorzugeben.

Wie wird sich der Regierungsrat gegen eine Kürzung der Wasserzinsen wehren?

Der Kanton Glarus wird sich mit der Regierungskonferenz der Gebirgskantone (RKGK) und im Rahmen der Vernehmlassung vehement gegen die vorgeschlagenen Kürzungen wehren.