Kandidaten und Sachvorschläge der BDP Glarus

Die Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP) Glarus hat an einer sehr gut besuchten Versammlung im „Jägerstübli“ Netstal nach lebhaften Diskussionen Stellung genommen zu den Wahl- und Sachgeschäften der Gemeindeversammlung, die am 22. Januar im Gemeindehaussaal Ennenda stattfindet.



Die Kandidaten der BDP (von links) Ernst Hefti (Einbürgerungsrat)
Die Kandidaten der BDP (von links) Ernst Hefti (Einbürgerungsrat)

Zur Wahl in die Geschäftsprüfungskommission schlägt die BDP Landrat Peter Rufibach (Riedern) vor, der als Leiter der Debrunner Acifer AG Näfels und als Mitglied des Bankrates eine reiche berufliche und (finanz)politische Erfahrung mitbringt.

Der 43-jährige Stadtglarner Schulrat Bruno Trachsler, Badmeister, Vater von zwei Kindern, kandidiert für die Schulkommission, in die er seine Amtserfahrung einbringen wird.

Ernst Hefti, bis vor kurzem Mitglied des Stadtglarner Schulrates, wird als Mitglied des Einbürgerungsrates vorgeschlagen. Hefti möchte sich wieder in den Dienst der Öffentlichkeit stellen.

Vorstellung der Reglemente

An der von Landrat Karl Mächler, Ennenda, geleiteten Versammlung informierten Andreas Schneider, Leiter der Werkbetriebe Glarus, über die Werkordnung; Jakob Trümpi, Ennenda, über die Heimordnung, und Fritz Trümpi, Ennenda, über die Schulordnung. Sie konnten alle aus dem Vollen schöpfen, waren sie doch massgeblich an der Ausarbeitung der Vorschriften beteiligt.

Schneider betonte, dass die geplante Rechtsform für die Werkbetriebe als öffentlich-rechtliche Anstalt den aktuellen Bedürfnissen entspreche und sich in Glarus bereits bewährt habe. Jakob Trümpi erklärte zur Heimordnung, die Zusammenführung der Heime sie nicht einfach, gehe es doch um Menschen in einer zum Teil schwierigen Situation, und jedes Heim habe seine eigene Kultur. Im gesamtschweizerischen Vergleich sind die Heimtaxen günstig.

Fritz Trümpi unterstrich, dass die Schulstandorte bleiben sollen; die Schulen sollen ihren individuellen Charakter behalten, so dass die Schüler eigentlich nichts von der Neuordnung merken sollten.

Verbesserungsvorschläge

Die Diskussion im Schosse der BDP drehte sich vor allem um die Selbstständigkeit der Werkbetriebe und der Heime beziehungsweise um die Einflussnahme des Gemeinderates, die skeptisch betrachtet wurde.

Zu den Artikeln 11 im Reglement der Werkbetriebe bzw. 9 (Heime) über die Zusammensetzung, die Wahl und die Abberufung des Verwaltungsrates, die inhaltlich und sprachlich reichlich verschroben daherkommen, wird die BDP folgende Änderungen vorschlagen: Feste Mitgliederzahl des Verwaltungsrate von sieben (statt „maximal“ 7); ferner soll der Gemeinderat nur ein Mitglied stellen, und zwar nicht zwingend den Präsidenten; der Satz „der Gemeinderat darf nicht mit seiner Mehrheit dem Verwaltungsrat angehören und mindestens zwei Kommissionsmitglieder müssen unabhängig vom Gemeinderat sein“ wäre damit zu streichen. Die Bestimmung „Der Gemeinderat kann Mitglieder des Verwaltungsrates jederzeit abberufen“ ist ebenfalls zu streichen und durch die Änderung der nachfolgenden Artikel (12 bzw. 10), wonach die Amtszeit nur ein Jahr beträgt, zu ersetzen.

Die BDP verlangt auch, dass die (neutrale) Geschäftsprüfungskommission statt der Verwaltungsrat selber die Revisionsgesellschaft wählt (in beiden Reglementen Artikel 15).

Zur Schulordnung beschloss die BDP mehrheitlich, dass die unentschuldigten Absenzen ins Zeugnis eingetragen werden. Den Ausschluss von Schülern gemäss Artikel 32 Absatz 2 (Straf- und Zwangsbefugnisse) lehnt die BDB als rechtlich nicht durchsetzbar ab. Sie erwartet im Übrigen, dass auch der Hauptschuleiter pädagogisch ausgebildet ist.