Der Regierungsrat hat dem Departement Bildung und Kultur am 25. März 2021 ein Verhandlungsmandat für die Programmvereinbarung für die spezifische Integrationsförderung (Kantonales Integrationsprogramm KIP, 2022–2023) erteilt. Zum selben Zeitpunkt hat der Regierungsrat den entsprechenden Bericht «Integrationsförderung im Kanton Glarus in den Jahren 2022 und 2023 (Situation, Ziele und geplante Massnahmen)» zur Kenntnis genommen. Nun sind die Vorbereitungsarbeiten mit dem Bund abgeschlossen und die Programmvereinbarung liegt zur Gegenzeichnung vor.
Sprache ist das A und O
Die Programmvereinbarung sieht für die Jahre 2022 und 2023 einen Gesamtaufwand von rund 3,3 Millionen Franken vor. Davon werden 385 000 Franken durch den Kanton und gut 3 Millionen Franken durch den Bund finanziert. Die grössten Posten bilden dabei die Bereiche Sprache (total 1,8 Mio. Fr.) sowie Ausbildung- und Arbeitsmarktfähigkeit (0,72 Mio. Fr.). Weitere Massnahmen betreffen die Bereiche Frühe Kindheit, Beratung, Erstinformation und Integrationsbedarf, Zusammenleben, interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln sowie Schutz vor Diskriminierung.