Kantonsverfassung: Eidgenössische Räte erteilen Gewährleistung

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis davon, dass die Änderungen in der Kantonsverfassung durch die Landsgemeinde 2022 von der Bundesversammlung gewährleistet wurden.



Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung Glarner Regierungsrat (zvg)

Das Generalsekretariat der Bundesversammlung teilt mit, dass die eidgenössischen Räte mit Beschlüssen den Änderungen der Glarner Kantonsverfassung die eidgenössische Gewährleistung erteilen. 

Die Gewährleistung betrifft folgende von der Landsgemeinde 2022 beschlossenen Verfassungsänderungen:

Kantonsverfassungen bedürfen der Gewährleistung des Bundes. Mit ihr wird garantiert, dass die Verfassungen der Kantone den bundesrechtlichen Anforderungen genügen. Die Gewährleistung fällt in die Zuständigkeit der Bundesversammlung.