Kaum Härtefälle bei der Festlegung von Gewässerräumen

Die Festlegung von Gewässerräumen stellt in einem engen Gebirgstal mit einer intensiven Nutzung und verschiedenen künstlichen Gewässern zwar eine Herausforderung dar. Konkret führt dies jedoch zu sehr wenigen Härtefällen. Dies hält der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine Interpellation zu den Gewässerräumen fest.



Antwort auf eine Interpellation zu den Gewässerräumen (zvg)
Antwort auf eine Interpellation zu den Gewässerräumen (zvg)

Die beiden Landräte Martin Landolt und Mathias Zopfi reichten im November 2021 die Interpellation «Gewässerräume» ein. Sie fragen den Regierungsrat, wo der Kanton Glarus bei der Festlegung der Gewässerräume steht und welche Herausforderungen dabei bestehen. Dabei geht es insbesondere um Härtefälle, die entstehen, wenn der Landwirtschaft aufgrund der geografischen Lage Land entzogen wird, das als Futtergrundlage dient. Im Kanton Glarus weisen insgesamt 252 Landwirtschaftsbetriebe Flächen in ausgeschiedenen oder voraussichtlichen Gewässerräumen auf. Der Regierungsrat weist in seiner Antwort darauf hin, dass gemäss Grundlagenpapier des Bundesamtes für Umwelt nur drei Viehbetriebe als Härtefall taxiert werden können. Dies ist dann der Fall, wenn mehr als 15 Prozent der ertragreichen Futtermittelfläche im Gewässerraum liegen. Konflikte bei der Beanspruchung von Boden wie die Ausscheidung von Gewässerräumen werden thematisiert und Lösungen für betroffene Betriebe gesucht. 

Die Interpellation und die Antwort des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.