Kontrollierte Ursprungsbezeichnungen für Weine verordnet

Der Regierungsrat hat Bestimmungen zu «kontrollierten Ursprungsbezeichnungen» und «zugelassenen Rebsorten für AOC-Weine» in einer Verordnung erlassen.



Einer der wenigen Weinberge im Kanton Glarus steht in Niederurnen (Foto: Dimitri Feitknecht)
Einer der wenigen Weinberge im Kanton Glarus steht in Niederurnen (Foto: Dimitri Feitknecht)

Die Bestimmungen des Landwirtschaftsrechts des Bundes und der daraus abgeleiteten kantonalen Landwirtschaftsgesetzgebung regeln die Weinproduktion in der Schweiz. Mit klaren Produktionsbedingungen, einer vereinfachten und transparenten Segmentierung, EU-kompatiblen Bezeichnungen und einer konsequenten Qualitätskontrolle soll der Marktauftritt von Schweizer Qualitätsweinen gestärkt und damit der Absatz gesteigert werden. 

Im Kanton Glarus ist der Weinbau in der landrätlichen Verordnung über den Weinbau geregelt. Diese sieht vor, dass der Regierungsrat die «kontrollierten Ursprungsbezeichnungen» und die «zugelassenen Rebsorten für AOC-Weine» reguliert. Dies wird nun in einer regierungsrätlichen Verordnung nachgeholt. Mit dem formellen Erlass dieser Verordnung sind keine nennenswerten finanziellen Auswirkungen zu erwarten.