Landrat will über Aktienkapitalerhöhung entscheiden

Der Landrat hat bei der Behandlung des Kantonalbankgesetzes beschlossen, dass er die Kompetenz über eine Erhöhung des Aktienkapitals der Glarner Kantonalbank (GLKB) nicht an den Regierungsrat abtreten will. Zudem hat er eine Anpassung des kantonalen Waldgesetzes sowie eine Änderung der Verordnung zum kantonalen Umweltschutzgesetz gutgeheissen.



Landrat will über Aktienkapitalerhöhung entscheiden

Das Gesetz über die Glarner Kantonalbank (Kantonalbankgesetz) muss aus verschiedenen Gründen einer Teilrevision unterzogen werden. Die Regierung schlägt vor, dass er in seiner Funktion als Aktionärsvertreter über Anpassungen beim Aktienkapital (AK) in eigener Kompetenz entscheiden kann. Ferner soll der Personenkreis, der Einsitz im Verwaltungsrat nehmen kann, erweitert werden. Zudem will er eine höhere Dividendenausschüttung ermöglichen.

Die landrätliche Kommission Finanzen und Steuern hat die Vorlage an zwei Sitzungen durchberaten. Wie Kommissionspräsident Roland Goethe ausführt, ist sie mit einigen Anpassungen mit der Vorlage einverstanden.

Schulterschluss zwischen SP und SVP

Im Namen der BDP erklärt Beny Landolt, für die Kompetenzübertragung bei einer AK-Erhöhung an den Regierungsrat sprächen nicht nur praktische und börsenrechtliche Gründe, sondern auch die Tatsache, dass sich dieser Weg bestens bewährt habe. Der Landrat behalte ja weiterhin die Oberaufsicht über die Tätigkeit des Regierungsrates. Auch die FDP ist gemäss Christian Marti für die vorgeschlagene Teilrevision. Die Bank solle unter den neuen Realitäten handlungsfähig bleiben. Zustimmung gibt es zudem im Namen der CVP durch Fredo Landolt. Die Gesetzesänderungen seien eine Anpassung an die Marktrealitäten. Im Namen der SP votiert Jacques Marti gegen die geplanten Änderungen und stellt einen entsprechenden Antrag. Der Landrat als Vertreter der Glarner Stimmbürger müsse weiterhin die Legitimation haben bei einer AK-Erhöhung der GLKB. Er wird unterstützt durch Thomas Tschudi im Namen der SVP, die dem Regierungsrat keine unbeschränkte Vollmacht geben will. Dies sei kein Misstrauensvotum gegenüber Regierung und Bankleitung. Peter Rothlin spricht sich ebenfalls gegen die Kompetenzübertragung an der Regierungsrat aus.

Keine Kompetenzabtretung an die Regierung

Landesstatthalter und Finanzdirektor Dr. Rolf Widmer erklärt, dass der Regierungsrat aufgrund der Eignerstrategie das Stimmrecht ausüben sollte. Martin Leutenegger, der als VR-Präsident der GLKB der Sitzung beiwohnt, führt aus, dass 32 Prozent der Aktien nun den 2000 Aktionärinnen und Aktionären gehören. Der Kanton sei nicht mehr Alleinaktionär. Gemäss einer Gleichbehandlung müssen die Minderheitsaktionäre gemeinsam mit dem Kanton als Hauptaktionär an der Generalversammlung über eine AK-Erhöhung entscheiden können. In der Abstimmung wird der Antrag Marti mit fünf Stimmen Unterschied angenommen, womit die Kompetenz einer AK-Erhöhung nach wie vor beim Landrat bleiben soll. Die Gesetzesänderung geht noch in eine zweite Lesung und muss von der Landsgemeinde genehmigt werden.

Ein weiterer Antrag von Jacques Marti, die GLKB sei zu verpflichten, weiterhin 35 Prozent den offenen Reserven zuzuweisen – die Regierung schlägt mindestens 20 Prozent vor – wird anschliessend abgelehnt.

Einige Ausnahmen für das Befahren von Waldstrassen

Viel zu reden gibt eine Motion von Toni Gisler betreffend Anpassung des kantonalen Waldgesetzes. Es geht um das Befahren von Waldstrassen, für die die Gemeinden – in Beachtung eines Zweckartikels im Bundesgesetz über den Wald - zusätzliche Ausnahmen festlegen können. Dem Regierungsrat ist wichtig, dass die drei Gemeinden eine einheitliche Lösung anstreben, und er unterbreitet in seiner Vorlage einen abschliessenden Katalog von Ausnahmen für das Befahren von Waldstrassen. Die Kommission Energie und Umwelt unter Fridolin Staub beantragt den Zusatz, dass der Kanton auch das Befahren von Verbindungsstrassen zu den Alpen genehmigen kann. Motionär Toni Gisler plädiert für exakte Übernahme seines Begehrens, die Gemeinden können zusätzliche Ausnahmen zulassen und dies vom Erteilen einer Bewilligung abhängig machen. Er wird unterstützt von Mathias Zopfi und Fridolin Luchsinger, beides Gemeinderäte von Glarus Süd.

Landammann Röbi Marti hält fest, dass der Regierungsrat einige Bereiche gelockert und eine Vernehmlassung ergeben hat, dass eine einheitliche kantonale Regelung erwünscht sei. Der Antrag der Kommission würde bedeuten, dass von den 322 km Waldstrassen dann 138 km als sogenannte Verbindungsstrassen zu den Alpen befahrbar seien. Die regierungsamtliche Vorlage wird unterstützt von den beiden Gemeindepräsidenten Christian Marti und Martin Laupper sowie vom ehemaligen Gemeindepräsidenten Han Rudolf Forrer. Der Änderung des Waldgesetzes wird zugestimmt und die Motion Gisler als erledigt abgeschrieben. Keine Gnade findet der Kommissionsantrag betreffend Verbindungsstrassen. Das Gesetz kommt vor die Landsgemeinde.

Diskussion um Holzfeuerungskontrollen

Der Kanton Glarus ist in der Deutschschweiz der letzte Kanton, der Holzfeuerungen nicht durchwegs kontrolliert. Mit einer Änderung der Verordnung zum kantonalen Umweltschutzgesetz soll dies geändert werden. So wird neu die Pflicht zur Kontrolle von Holzfeuerungen alle zwei Jahre festgelegt. Die Kommission Energie und Umwelt unter Fridolin Staub stimmt der Vorlage mit einigen Anpassungen zu. Priska Müller Wahl findet es im Namen der Grünen wichtig, dass auch der Kanton Glarus endlich die Kontrollen für Holzfeuerungen einführt. Eine Teilrückweisung von Thomas Tschudi wird abgelehnt. Peter Rothlin plädiert für weniger Bürokratismus und schlägt eine Reihe von Abänderungen vor. So sollen wenig benutzte Feuerungen nur alle vier bis zehn Jahre kontrolliert werden. Zustimmung findet jedoch nur sein Antrag, dass der Kontrolleur auf einen Rapport verzichten kann, wenn keine Beanstandungen vorliegen. In der Schlussabstimmung wird die regierungsrätliche Vorlage gutgeheissen.

Diskussionslos wird an der Sitzung vom Mittwoch unter dem Präsidium von Hans Peter Spälti im Rahmen der Effizienzanalyse «light» der Umsetzung von vier Massnahmen zugestimmt. Es handelt sich um Gesetzesänderungen, die damit von der Landsgemeinde genehmigt werden müssen. In zweiter Lesung werden an der Sitzung ebenfalls zuhanden der Landsgemeinde das EG zum KVG sowie eine Änderung des Bildungsgesetzes verabschiedet.