Lebensmittelkontrolle: Butterzopf mit zu wenig Butter

Wo Butter draufsteht, muss auch genügend Butter drin sein. Die jüngste Untersuchung der amtlichen Lebensmittelkontrolle zeigt allerdings, dass sich ein Glarner Betrieb nicht daran gehalten hat.



Mitteilung vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (zvg)
Mitteilung vom Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (zvg)

Im August 2023 wurden 27 Produkte durch die amtliche Lebensmittelkontrolle in Bäckereien, Cafés und im Detailhandel der Kantone Graubünden und Glarus erhoben, die als mit Butter gebacken angepriesen wurden. In einem Glarner Betrieb wurden drei Proben entnommen – Ankenzelte, Buttergipfel und Butterzopf. Beim Butterzopf wurde der Mindestbuttergehalt deutlich unterschritten, und für die ausgelobte Berg-Butter lag kein Berg-Zertifikat vor. Die anderen beiden Proben waren konform.

Des Weiteren stellte das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit fest, dass in allen untersuchten Proben die Höchstwerte für Acrylamid eingehalten wurden. Acrylamid entsteht beim Backen von stärkehaltigen Lebensmitteln und gilt als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen.