Im Februar 2020 beschafften der Kanton Glarus und das Kantonsspital Glarus FFP2-Schutzmasken im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Im März 2021 ergaben sich Hinweise, dass diese Masken – trotz Einhaltung aller Vorsichtsmassnahmen und Vorlage von Zertifikaten – die Anforderungen nicht erfüllen. Der Kanton Glarus und das Kantonsspital Glarus reichten daher am 14. April 2021 eine Strafanzeige sowie Zivilforderungen gegen eine Handelsfirma und gegen Unbekannt ein (Medienmitteilung vom 19.4.2021).
Der Kanton Glarus und das Kantonsspital Glarus einigten sich mit der Handelsfirma aussergerichtlich über die geltend gemachten zivilrechtlichen Forderungen, sodass weder dem Kanton Glarus noch dem Kantonsspital ein finanzieller Schaden aus diesem Maskeneinkauf erwächst. Der Kanton Glarus erstattet seinerseits den damals belieferten Einrichtungen die bezahlten Kosten zurück.
Das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft ist noch nicht abgeschlossen, weshalb weder zum Strafverfahren noch zur Einigung über die zivilrechtlichen Forderungen weitere Ausführungen gemacht werden können.