Aufgrund von Versorgungsengpässen in der ärztlichen Grundversorgung in einzelnen Regionen und Bereichen (Pädiatrie, Psychiatrie) genehmigte die Landsgemeinde 2019 eine Änderung des Gesundheitsgesetzes. Es verankert die Strategie des Regierungsrates zur Förderung der medizinischen Grundversorgung und ermöglicht, dass der Kanton unter definierten Bedingungen einzelne Grundversorgungsangebote mit finanziellen Beiträgen unterstützen kann.
Pädiatrische Versorgung wird verbessert
Ausgehend von der ungenügenden pädiatrischen Versorgung im Kanton Glarus, die sich mit einer Praxisaufgabe im November 2017 noch verstärkte, konnte die Ärzte Netstal AG Dr. Kirsten Schiesser für den Aufbau einer pädiatrischen Abteilung ab April 2018 gewinnen. Für die Jahre 2019–2021 erwartet die Ärzte Netstal AG einen Verlust von gesamthaft 206 000 Franken. Sie beantragt einen einmaligen Kantonsbeitrag zur Unterstützung.
Der Regierungsrat erachtet den Businessplan der Ärzte Netstal AG als grundsätzlich plausibel. Mit der Gewährung eines Kantonsbeitrags übernimmt der Kanton die Investitionskosten gemäss Planrechnung für den Aufbau des Fachgebiets Pädiatrie der Ärzte Netstal AG weitgehend. Ab 2021 erwartet die Ärzte Netstal AG einen Gewinn, der aber primär dazu dienen soll, die Fremdverschuldung aufgrund der Praxiserweiterungen zu reduzieren.
Leistungsvereinbarung
Abgewickelt werden soll die Anschubfinanzierung über eine Leistungsvereinbarung mit der Ärzte Netstal AG. Sie orientiert sich inhaltlich an der Leistungsvereinbarung Pädiatrie mit der Kantonsspital Glarus AG von 2017. Sie soll die medizinische Grundversorgung im Bereich Pädiatrie im Kanton Glarus sicherstellen. Die Auftragnehmerin bietet ein ambulantes Betreuungs- und Behandlungsangebot durch eine Facharztperson mit Weiterbildungstitel in Kinder- und Jugendmedizin für erkrankte und verunfallte Kinder und Jugendliche im Alter bis 16 Jahre (mit Wohnsitz im Kanton Glarus) an. Definiert sind auch die Leistungen, welche die Ärzte Netstal AG anzubieten hat.
Die Entschädigung beträgt auf Basis des Businessplans für die Periode vom 1. Juli 2019 bis zum 31. Dezember 2021 im Sinne einer einmaligen Anschubfinanzierung 170 000 Franken. Sollte die Ärzte Netstal AG während der Vereinbarungsdauer die vereinbarten fachärztlichen Kapazitäten nicht erfüllen können oder anderweitige staatliche Unterstützung erhalten, sind die Beiträge entsprechend zu kürzen. Die Vereinbarung tritt rückwirkend per 1. Juli 2019 (Inkrafttreten der Änderungen des Gesundheitsgesetzes) in Kraft und ist befristet für fünf Jahre gültig.
Finanzielle Auswirkungen
Der Kantonsbeitrag von insgesamt 170 000 Franken entspricht über die fünfjährige Laufzeit der Leistungsvereinbarung einem jährlichen Beitrag von 34 000 Franken. Der kantonale Beitrag erfolgt gestützt auf das Gesundheitsgesetz als einmalige Anschubfinanzierung und hilft, die bestehende Unterversorgung in der Pädiatrie zu entschärfen. Im Budget 2020 sind für Beiträge zur Förderung der ambulanten medizinischen Grundversorgung 250 000 Franken enthalten, die bisher noch nicht zugesichert sind. Ein ausreichender Budgetkredit ist damit vorhanden.