Mehr Flexibilität für die Glarner Kantonalbank

Die Regierung des Kantons Glarus erteilte der Glarner Kantonalbank den Auftrag, eine Kooperationsstrategie zur Umsetzung der Eignerstrategie zu entwickeln. Die Abklärungen führten zum Antrag auf Erhöhung des Eigenkapitals um 20 bis 30 Millionen Franken. Die Kapitalerhöhung soll an der Generalversammlung der Glarner Kantonalbank im April 2011 traktandiert werden.



Kapitalerhöhung bei der GLKB – Vorteile für den Kanton und die Bank. (Bild: jhuber)
Kapitalerhöhung bei der GLKB – Vorteile für den Kanton und die Bank. (Bild: jhuber)

Damit macht die Regierung den nächsten Schritt in der 2008 verabschiedeten Eignerstrategie, welche vorsieht, die Eigenkapitalbasis der Bank weiter zu stärken. Die GLKB soll dadurch die gesetzlichen Anforderungen eines Eigenmitteldeckungsgrades von 165 Prozent und Flexibilität zur Refinanzierung des strategisch gewünschten, organischen Wachstums erreichen. Die Glarner Kantonalbank wurde am 11. Mai 2010 von einer öffentlich-rechtlichen Anstalt in eine spezialrechtliche Aktiengesellschaft umgewandelt. Der Vorteil der neuen Rechtsform liegt nebst der grösseren Flexibilität für die Bank in der erleichterten Beschaffung von Eigenkapital. Der Kanton hat neu die Möglichkeit, Minderheitsbeteiligungen an Dritte abzugeben. Die Regierung des Kantons Glarus hat nun der Glarner Kantonalbank das Mandat erteilt, Abklärungen und Gespräche mit potenziellen Investoren durchzuführen, um das Aktienkapital der Bank von heute 80 Millionen auf neu 100 bis 110 Millionen Franken zu erhöhen. Dabei will der Kanton auf sein eigenes Bezugsrecht verzichten.

Kanton behält Mehrheit

«Bisher war der Kanton alleiniger Eigentümer der Glarner Kantonalbank. Die geplante Kapitalerhöhung durch Dritte ermöglicht die Streuung des risikotragenden Kapitals, was den Kanton entlastet. Mehr Eigenkapital gewährt der Bank zudem mehr unternehmerischen Spielraum», sagt Rolf Widmer, Regierungsrat und Verwaltungsratsmitglied der Glarner Kantonalbank. Die Mehrheit der Anteile an der Bank bleibt aber in jedem Fall beim Kanton, denn gemäss neuem Kantonalbankgesetz (Artikel 8) kann der Kanton Minderheitsbeteiligungen bis maximal 49,9 Prozent des Nominalkapitals abgeben. «Für die Abgabe der Mehrheit wäre eine Änderung des Kantonalbankgesetzes notwendig. Dies ist im Moment aber kein Thema. Der Kanton möchte rund 70 Prozent des Aktienkapitals behalten und nur gerade 30 Prozent Dritten überlassen», erklärt Rolf Widmer. Wie viele Investoren Interesse an einer Beteiligung an der Glarner Kantonalbank haben, werden die nun zu führenden Gespräche mit möglichen Partnern zeigen. Da sich die Risikosituation der GLKB aber wieder normalisiert hat, dürften sich durchaus einige Interessenten finden lassen. «Primär denkt der Regierungsrat an 5 bis 10 Beteiligungsnehmer aus dem Kantonalbankenumfeld», fügt Rolf Widmer an.

Vorteile für Kanton und Bank

Nebst der Reduktion der Beteiligung des Kantons bringt dieser Schritt die Aussicht auf eine frühere Gewinnausschüttung der Bank. Auch die Glarner Kantonalbank profitiert von der Eigenkapitalerhöhung: «Wir erreichen dadurch die gesetzlich geforderten Auflagen bezüglich Eigenkapitalquote früher», sagt Martin Leutenegger, Verwaltungsratspräsident der Glarner Kantonalbank. «Die Bank muss nämlich gemäss Kantonalbankgesetz bis 1. Januar 2015 über einen Eigenmitteldeckungsgrad von mindestens 165 Prozent verfügen.» Andererseits bietet die Kapitalerhöhung der Glarner Kantonalbank vor allem im kantonalen Ausleihungsgeschäft eine grössere Flexibilität. «Dies fördert ein gesundes, nachhaltiges Wachstum unserer Bank und erleichtert uns die Refinanzierung auf dem Geld- und Kapitalmarkt», sagt David Becher, CEO der GLKB.

Generalversammlung stimmt ab

Die Kapitalerhöhung soll an der Generalversammlung der Glarner Kantonalbank im April 2011 traktandiert werden. Sofern die Generalversammlung der Kapitalerhöhung zustimmt, muss diese anschliessend auch dem Landrat zur Genehmigung unterbreitet werden. Idealerweise könnte die Kapitalerhöhung bereits im Verlaufe dieses Jahres vollzogen werden.