Memorialsantrag der JUSO Glarnerland

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Memorialsantrag der JUSO Glarnerland betreffend "Die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel ist auf dem gesamten Kantonsgebiet kostenlos"für zulässig zu erklären.



Der Regierungsrat behandelte auch einen Memorialsantrag der JUSO Glarnerland (Bild: ehuber)
Der Regierungsrat behandelte auch einen Memorialsantrag der JUSO Glarnerland (Bild: ehuber)

Der Memorialsantrag fordert: „Die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel ist auf dem Gebiet des Kantons Glarus kostenlos“. Es handelt sich um eine allgemeine Anregung. Würde der Antrag durch die Landsgemeinde angenommen, müssten die kantonalen gesetzlichen Grundlagen angepasst werden.

Der öffentliche Verkehr ist eine klassische Verbundaufgabe von Bund, Kanton und Gemeinden. Aus dem kantonalen Recht ergeben sich keine Vorbehalte gegen die rechtliche Zulässigkeit. Allenfalls könnte die Eisenbahngesetzgebung, welche Betrieb, Unterhalt und Finanzierung der Eisenbahnlinien regelt, dem Antrag zuwiderlaufen. Ein ausdrückliches Verbot, den Eisenbahnverkehr in einem Kanton unentgeltlich anzubieten, ergibt sich aus der Bundesgesetzgebung nicht. Jedoch würde in die Tarifautonomie der SBB und somit des Bundes eingegriffen. Trotz dieser Überschneidung ist der Memorialsantrag jedoch rechtlich ohne Zweifel zulässig.