Die Kantone haben im Arbeitsrecht die Kompetenz, Mindestlöhne, den 13. Monatslohn und Ferienansprüche zu regeln. Mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (AVEG) sollen in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) festgelegte Mindestlöhne auch dann gelten, wenn sie niedriger sind als die auf kantonaler Ebene verankerten Mindestlöhne. Dies lehnt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort ab. Die geplante Änderung verletze die geltende Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen.
Eine weitere Änderung des AVEG unterstützt der Regierungsrat. Diese soll allen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlichen GAV unterstehen, ein Recht auf kostenlose Einsicht in die Jahresrechnung der paritätischen Kommissionen gewähren.