Die zeitlichen Rückstände in der Kontrolle und Reinigung von Feuerungsanlagen im Kanton Glarus nehmen zu. Aufgrund der aktuellen gesetzlichen Grundlage müssen zwei auswärtige Kaminfeger ihre Tätigkeit im Glarnerland einstellen, ein weiterer Kaminfeger mit einem grossen Kundenstamm musste seine Tätigkeit bereits aufgeben. Verschärft wird die Situation dadurch, dass in den nächsten fünf bis zehn Jahren fünf Kaminfeger das Pensionsalter erreichen. Es ist somit für die Zukunft von einer zunehmenden Verknappung der Kaminfegerdienste im Kanton Glarus auszugehen. Hauseigentümer werden immer mehr Mühe bekunden, einen Kaminfeger für die fristgerechten Reinigungsarbeiten zu verpflichten. Die Folgen davon sind die Zunahme von Luftverunreinigungen und nicht entdeckten Mängeln, die das Risiko von Bränden erhöhen. Die Verknappung des Angebots könnte zudem zu einer Preissteigerungen führen. Hinsichtlich abgelegener Gebäude wird sogar befürchtet, dass sich hierfür gar keine Kaminfeger mehr finden lassen, da diese durch lukrativere Arbeiten im Tal ausgelastet sind.
Aufhebung der Gegenrechtsklausel
Vor diesem Hintergrund soll im Brandschutzgesetz die Klausel aufgehoben werden, wonach ausserkantonale Kaminfeger im Kanton Glarus nur tätig sein dürfen, wenn in ihrem Wohnsitzkanton die Berufsausübung für die Glarner Kaminfeger unter den gleichen Bedingungen ebenfalls möglich ist. Das ermöglicht auch Kaminfegern aus Monopolkantonen, insbesondere aus den angrenzenden Wirtschaftsräumen See-Gaster und Sarganersland, die Zulassung als Kaminfeger für den Kanton Glarus zu erwerben und ihre Dienstleistungen hier anzubieten. Die Zulassung wird weiterhin über die glarnerSach geregelt, ohne negative finanzielle Auswirkungen.
Der Regierungsrat verabschiedet die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über den Brandschutz und die Feuerwehr zuhanden der Vernehmlassung.