Motion Abfallreglement

Gestützt auf den Artikel 67 der Parlamentsordnung unterbreiten wir Ihnen hiermit zur Überweisung an den Gemeinderat folgende Motion:



Glarus Nord: Motion Abfallreglement.
Glarus Nord: Motion Abfallreglement.

Der Gemeinderat wird, gestützt auf Art. 76 Abs. 1 Ziffer b der Parlamentsordnung, aufgefordert, das Abfallreglement wie folgt abzuändern und dem Parlament zur Absegnung vorzulegen:
Art. 6 soll um einen neuen Abs. 5 erweitert werden: Jede öffentliche Sammelstelle in der Gemeinde Glarus Nord ist mindestens einmal die Woche ausserhalb den gängigen Bürozeiten geöffnet.
Der bestehende Abs. 5 wird neu zu Abs. 6.
Der bestehende Abs. 6 wird neu zu Abs. 7.

Begründung:

Laut Art. 6 Abs. 4 ist es die Pflicht jedes Bürgers, die Abfälle sachgerecht an den Sammelstellen zu entsorgen. Diese Möglichkeit soll allen Bürgern der Gemeinde Glarus Nord offenstehen.
Damit jeder Einwohner Gelegenheit hat, diese Abfälle dort zu entsorgen, müssen die Öffnungszeiten so gelegt werden, dass auch Einwohner, die auswärts arbeiten, Gelegenheit finden, ihre Abfälle an ihrem Wohnort zu entsorgen. Bei den meisten Sammelstellen ist dies auch der Fall.
Einwohner von Oberurnen werden in dieser Beziehung aber schlechter behandelt. Die Öffnungszeiten der Abfalldeponie sind mit Dienstag- und Donnerstagmorgen zwischen 09.00 und 11.00 Uhr so festgelegt, dass es vielen Mitbewohnern unmöglich ist, dieses Angebot zu nutzen und ihre Abfälle in der dorfeigenen Sammelstelle zu deponieren.