Motion Änderung des Energiegesetzes

Eine von Landrat Karl Mächler, Ennenda, eingereichte Motion möchte Fotovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 200 kW von der im Energiegesetz verankerten Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung der Bewilligung ausnehmen.



Motion Änderung des Energiegesetzes

Der Vorstoss wird damit begründet, dass nach den Beschlussfassungen der eidgenössischen Räte zur «Energiewende» die Förderung von alternativen Energiequellen höchste Priorität erhalten müsse. Deshalb dürfte die Ausschöpfung des Sonnenenergiepotenzials nicht durch eine unnötige Verlängerung des Bewilligungsverfahrens gehemmt werden. Bei kleinen Fotovoltaikanlagen genüge die Publikation des Gesuches, ein Verzicht auf die zusätzliche Publikation der Bewilligung führe zu keinen Rechtsnachteilen.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Motion zu überweisen. Er ist mit der Stossrichtung der Motion einverstanden, sieht aber einen anderen Lösungsansatz: Die Prüfung von geplanten Fotovoltaikanlagen auf die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Für solche Anlagen muss mithin ein Baugesuch eingereicht werden. Eine energierechtliche Bewilligung erweist sich als überflüssig, soweit ihr gegenüber der Baubewilligung keine eigenständige Bedeutung zukommt. Deshalb wären bei Überweisung der Motion nicht die Publikationsvorschriften zu ändern, sondern es wäre im Energiegesetz zu verankern, dass für alle Fotovoltaikanlagen oder für solche bis zu einer bestimmten Schwellenleistung keine energierechtliche Bewilligung erforderlich ist.