Naturgefahren im Kanton Glarus

An der Informationsveranstaltung vom 11. Mai im Landratsaal in Glarus nahmen erfreulich viele Gemeindevertreter, Gäste und Medienschaffende teil. Ziel der Abteilung Wald und Naturgefahren war es, Grundlagen im Bereich Schutz vor Naturgefahren zu klären und Massnahmen im Zuständigkeitsbereich der Abteilung zu erläutern.



Naturgefahren im Kanton Glarus

«Die Verordnung zum Schutz vor Naturgefahren tritt auf den l. Juni 2016 in Kraft», erklärte Dani Rüegg, Kantonsoberförster, in seiner Einleitung zu einem sehr informativen Nachmittag. Wie er weiter ausführte, beschreibe sie gemäss Waldgesetz die Gefahrenabklärung, die Schutzziele und die Risikobeurteilung. Darauf aufbauend werden der Ablauf der Gefahrenabklärung und die Risikobeurteilung bis hin zur Zustimmung zu den Bau- und Planungsvorhaben beschrieben. Bedingung für die Prüfung von Baugesuchen durch die Abteilung Wald und Naturgefahren sei, dass sämtliche Schutzmassnahmen im Objektschutznachweis enthalten und im Baugesuch umgesetzt werden. Anschliessend nehme man die Risikobeurteilung mit Bewilligung vor.

Die Gefahrenkarten sind seit 2016 flächendeckend vorhanden und bezeichnen Intensität und Jährlichkeiten der Naturgefahren in Baugebieten. Die Gefahrenkarten werden in der Nutzungsplanung der Gemeinden mittels Zonenplänen und Baureglementen umgesetzt. Die Gefahrenkarten sind öffentlich einsehbar unter map.geo.gl.ch.

Zu den Naturgefahren im Kanton Glarus hat der Regierungsrat am 3. Mai 2016 mit Beschluss die Massnahmenplanung Fachstelle Naturgefahren zur Kenntnis genommen. Die vorliegende Massnahmenplanung formuliert den Handlungsbedarf zum Schutz vor Naturgefahren innerhalb des Aufgabenbereichs der Fachstelle Naturgefahren. Die Planung zeigt, was in den nächsten Jahren notwendig ist in den fünf Handlungsbereichen. Gefahrengebiete sichern, Frühwarndienst koordinieren, Gefahrengrundlagen erarbeiten, raumplanerisch umsetzen und Bauvorhaben in Gefahrengebieten prüfen. Die Massnahmenplanung beschreibt zudem das Controlling sowie die Organisation des Schutzes vor Naturgefahren und zeigt die finanziellen Auswirkungen für den Kanton Glarus auf.