Neue Personalerlasse für das Kantonsspital

An seiner letzten Sitzung in diesem Jahr verabschiedete der Regierungsrat einen neuen Personalerlass für das Kantonsspital



Durch die neuen Personal- und Lohnverordnungen des Kantons allein ergibt sich erheblicher Anpassungsbedarf (Bild: ehuber)
Durch die neuen Personal- und Lohnverordnungen des Kantons allein ergibt sich erheblicher Anpassungsbedarf (Bild: ehuber)

Folgende Personalerlasse für das Kantonsspital werden genehmigt und per 1. Januar 2009 in Kraft gesetzt:

- Neues Personalreglement;

- Änderung des Personalreglements für die Oberärzte;

- Neues Inkonvenienzenreglement.

Personalverordnung

Durch die neuen Personal- und Lohnverordnungen des Kantons allein ergibt sich erheblicher Anpassungsbedarf. Zudem ist die neu eingeführte Krankentaggeldversicherung des Kantonsspitals zu integrieren, auch die verbesserte Lohnfortzahlungspflicht bei Krankheit und Unfall. Zudem ist eine vollständige Gleichstellung der Mitarbeitenden im Stunden- und Monatslohn enthalten. Weiter waren Anpassungen auf die neue Organisation des Kantonsspitals vorzunehmen. Im gleichen Zusammenhang steht auch das gleichnamige Reglement für Oberärztinnen und -ärzte.

In der Struktur lehnt sich das neue Personalreglement an die Personalverordnung des Kantons an, regelt aber zusätzliche Bereiche. Es dient Mitarbeitenden als roter Faden und bietet die Möglichkeit, sich in einem einzigen Reglement über die wesentlichen Bestandteile der Anstellung, über Rechte und Pflichten zu informieren. Das Personalreglement ist in elf Kapiteln in 96 Artikel eingeteilt, wovon das letzte als Anhang (Betriebsordnung des KSGL). In den Bereichen, in denen das Personalreglement keine Bestimmungen enthält, gelten subsidiär die Erlasse des Kantons.

Inkonvenienzenreglement

Das neue Inkonvenienzenreglement regelt alle Entschädigungen für ausserordentliche Arbeitsleistungen in einem Erlass. Es ist in 4 Kapitel eingeteilt und enthält die Regelungen der Entschädigung für Pikettdienst leistende Oberärzte, die Inkonvenienzentschädigung an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, die Zulagen und Gutschriften für Spät- und Nachtdienste sowie die Entschädigungen für Pikettdienst leistendes Personal, für das Personal des Kantonsspitals mit Kaderärzten (separate Regelung). Das neue Reglement bringt Mehrkosten von jährlich total rund 900'000 Franken; diese wurden durch den Landrat bereits mit dem Budget 2009 bewilligt.

Im regionalen Vergleich mit anderen Spitälern bietet das Kantonsspital für Pflege- und Sanitätspersonal derzeit wenig attraktive Abgeltungen. Die Entschädigungsregelung ist seit 10 Jahren unverändert in Kraft. Die Frequenz zu leistender Pikett- und Nachtdienste ist aufgrund der knappen personellen Ressourcen für den einzelnen Mitarbeitenden relativ hoch. Die hauptsächlichste Anpassung des neuen Reglements - nebst einer Erhöhung der Ansätze - liegt in der Gewährung einer Zeitkompensation für Nacht- und / oder Pikettdienst leistendes Personal. Die derzeit gültige Zeitkompensation an Sonn- und Feiertagen wird dabei entfallen. Um einen Abgang von einsatzfreudigem, engagiertem Pikett- und Nachtdienst leistendem Personal zu vermeiden, bzw. qualifiziertes und engagiertes Personal auch in Zukunft rekrutieren zu können, sind die Anpassungen unabdingbar.